Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 20-14688-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 19.11.2020 (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):

 

"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Vorplatz vor dem Eintracht-Stadion zwischen  Kubus und den Kassenhäuschen einen eigenständigen Namen, z. B. „Platz der 67er", erhalten kann.

 

Insbesondere wird gebeten zu prüfen, ob Anlieger von einer Benennung betroffen wären bzw. wie eine Benennung ohne Adressänderung bei Anliegern möglich wäre."

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Stadtbezirksrat 331 Nordstadt hat die Verwaltung beauftragt, eine Benennung des Vorplatzes vor dem Eintracht-Stadion zu prüfen. Der künftige Platzname soll an den Gewinn des Meistertitels im Jahr 1967 erinnern. Bei einer Benennung sollen Adressänderungen von Anliegern möglichst vermieden werden. Als Platz wird vom Stadtbezirksrat die Fläche „zwischen Kubus und den Kassenhäuschen“ genannt.

 

Eigentümer des überwiegenden Teils des Stadiongeländes ist die Stadt Braunschweig. Eigentümer speziell der zur Benennung vorgeschlagenen nichtöffentlichen Fläche sind die Stadt Braunschweig sowie für den Kubus inkl. eines Streifens um das Gebäude herum (u. a. Bereich der Außengastronomie des Restaurants „Wahre Liebe“) die Volksbank Braunschweig-Wolfsburg. Der vorgeschlagene Platzzuschnitt würde die Benennung eines kleinen Teils des Volksbank-Grundstücks beinhalten. Die Benennung privater Straßen/Plätze kann nur mit der Zustimmung beider Eigentümer erfolgen.

 

Die Verwaltung hat neben der Volksbank BraWo auch chter und Nutzer des Eintracht-Stadions (Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und BTSV Eintracht von 1895 e. V.) als Hauptbetroffene einer möglichen Platzbenennung um eine Stellungnahme zu den Benennungsüberlegungen angefragt. Daneben wurde die Feuerwehr um eine fachliche Einschätzung gebeten.

 

Nachfolgend eine Zusammenfassung der jeweiligen Stellungnahmen:

 

Volksbank Braunschweig Wolfsburg

Die Volksbank BraWo erteilt in einer kurzen ckmeldung ihre „Zustimmung zum grundsätzlichen Vorschlag des Stadtbezirksrates“, was auch das Einverständnis mit der potenziellen Benennung eines Teils des eigenen Grundstücks einschließt.

 

Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

Seitens des Stadionpächters wird eine Benennung des Stadion-Vorplatzes „neutral“ betrachtet. Eine Nutzung des neuen Platznamens sei nicht zu erwarten. Kosten seien zu vermeiden. Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Adresse des Stadions erhalten werden müsse, da das Benennungsrecht kommerziell verwertet werde und der offizielle Name „Städtisches Stadion an der Hamburger Straße“ nicht geändert werden dürfe.

 

BTSV Eintracht von 1895 e. V.

Eintracht Braunschweig steht dem Vorhaben „sehr aufgeschlossen und positiv“ gegenüber und möchte an der Umsetzung, insb. der Namensfindung, wegen der „hohen emotionalen und identitätsstiftenden“ Bedeutung des Vorhabens beteiligt werden. Eintracht regt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Eintracht-Fans unter dortiger Federführung an. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen einer Umfrage unter Eintracht-Fans zunächst mögliche Platznamen unter dem Obermotto „67“ abzufragen, die von einer Expertenjury (mit städtischer Beteiligung) bewertet und eingegrenzt werden. Die ausgewählten Vorschläge würden den Fans dann nochmals final zur Abstimmung gestellt werden.

 

Feuerwehr

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass unter Sicherheits- und Einsatzgesichtspunkten das Restaurant Wahre Liebe unter den diversen Mietern des Kubus die mit Abstand (gefahren)relevanteste Adresse darstellt. Der vorgeschlagene Zuschnitt des Platzes bis an den Kubus heran sei deshalb kritisch zu bewerten, da der Haupteingang und der Außenbereich der Wahren Liebe somit unmittelbar am bzw. auf dem umbenannten Platz lägen, obwohl die zugehörige Gaststätte der Hamburger Straße 210 zugeordnet sei. Der Außenbereich der Gaststätte Wahre Liebe sowie deren südlicher Eingang sollten aus Feuerwehrsicht eindeutig der Hamburger Straße zugeschlagen sein und eine direkte Anbindung an die Hamburger Straße aufweisen. Es wird deshalb empfohlen, eine eventuelle Platzbenennung ab der südlichen Grenze des gastronomischen Außenbereichs, d. h. entlang der Flurstücksgrenze und damit ausschließlich auf städtischem Grund vorzunehmen.

 

Prüfergebnis

 

Die in der Stadt Braunschweig regelmäßig anzuwendenden ‚Fachlichen Regeln zur Vergabe von Hausnummern enthalten den Grundsatz, dass r die Zuordnung eines Grundstückes, eines Gebäudes oder eines Einganges zu einer Straße die tatsächliche Zugangssituation maßgeblich ist. Beim Neubau des Kubus im Jahr 2011 wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn für das Gebäude und damit alle darin ansässigen Mieter (nur) eine Lagebezeichnung zur Hamburger Straße 210 vergeben. Aufgrund der Solitärlage des Gebäudes und der Übersichtlichkeit der örtlichen Situation wurde und wird grundsätzlich bis heute die Notwendigkeit zusätzlicher Hausnummern nicht gesehen. Aufgrund der neuen Situation, die mit der Benennung eines Platzes entstehenrde, verweist die Feuerwehr berechtigterweise auf die damit entstehenden Erschließungswege zum Platz und die - auch vom Verwaltungsgericht stets eingeforderte - konsequente Anwendung der städtischen Richtlinie, die eine Adressänderung der Wahren Liebe zur Folge hätte.

 

Um dem Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung deshalb vor, der Empfehlung der Feuerwehr folgend die nördliche Platzbegrenzung am Rand des Außengastronomiebereichs und damit auf der Flurstücksgrenze zu ziehen. Die Gesamtorientiertheit des Kubus mit allen Hausnummern zur Hamburger Straße bliebe erhalten. Die Platzfläche würde bei diesem Zuschnitt nur geringfügig kleiner als vom Stadtbezirksrat vorgeschlagen ausfallen. Die örtliche Erkennbarkeit des Platzes rde diese geringfügige Anpassung kaum und insbesondere die symbolische Wirkung der Benennung nicht beeinträchtigen.

 

Falls jedoch vom Restaurant Wahre Liebe eine dann durchaus prominente und vom Rest des Kubus abweichende Adresse am neuen Platz sogar ausdrücklich gewünscht sein sollte, könnte alternativ auch die ‚größere Variante bis an den Kubus heran ohne darüberhinausgehende Änderungen weiterer Lagebezeichnungen umgesetzt werden.

 

Dem Wunsch Eintrachts nach einer Fan-/Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Namensfindung würde die Verwaltung nicht entgegenstehen. Es wird angeregt, dass Verein und Stadtbezirksrat als zuständiges Beschlussgremium zu diesen Punkt in direkten Kontakt treten und miteinander das Ob und Wie des weiteren Verfahrens abstimmen. Sofern ein Namenswettbewerb durchgeführt werden soll, ist mit Blick auf die Einhaltung der Grundsätze zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Braunschweig (Schreibweisen, Umsetzbarkeit, …) die Verwaltung an dem Auswahlprozess zu beteiligen.

 

Hinsichtlich des Platznamens sollte auch aus Sicht der Verwaltung ein das Gesamtereignis ‚Deutsche Fußballmeisterschaft 1967rdigender Name wie z. B. der bereits vorgeschlagene „Platz der 67er“ und keine Benennung nach einzelnen Persönlichkeiten angestrebt werden.

 

Wenn eine Verständigung auf einen konsensfähigen Namen erfolgt ist, wird die Verwaltung nach entsprechendem Vorbereitungsbeschluss durch den Stadtbezirksrat eine Beschlussvorlage für die endgültige Benennungsentscheidung durch den Stadtbezirksrat erstellen.

 

Fazit

 

Die ,kleine Lösung‘ mit den Platzbegrenzungen Außengastronomie-Zaun-Kassenhäuschen-Fußweg löst keine Umnummerierungen aus und sollte präferiert werden; die größere Variante wäre mit einer Adressänderung des Restaurants Wahre Liebe verbunden, aber auch auf Wunsch der Eintracht umsetzbar.  

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Anlagen

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