Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16183
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Anregung zur Benennung des Platzes an der Rollschuhbahn im Prinzenpark in "Dennis-Schröder-Platz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über das Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ der Stadt Braunschweig wurde die Idee formuliert, den Platz an der Rollschuhbahn im Prinzenpark in „Dennis-Schröder-Platz“ zu benennen. Der Vorschlag hat die geforderte Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Stellungnahme der Veraltung
In Braunschweig erfolgt die Vergabe von Straßennamen nach den ‚Grundsätzen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen', die auf Empfehlungen des Deutschen Städtetages (DST) basieren. Die städtischen Benennungsgrundsätze regeln in Bezug auf Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten, dass die Würdigung einer Persönlichkeit durch eine Straßenbenennung frühestens ein Jahr nach dem Tode der Persönlichkeit erfolgen soll, um in den Gremien möglichst emotionsfrei beraten und entscheiden zu können. Dies wurde vor längerer Zeit auch im Kulturausschuss entsprechend festgelegt. In einer neuen Handreichung des DST aus 2021 wird aktuell auch noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Benennung nach noch lebenden Personen nicht zulässig ist.
Mit dieser Regelung wird das Ziel verfolgt, eine Straßenbenennung nach Personen erst dann vorzunehmen, wenn eine gefestigte Ansicht zum Leben und Wirken der Namensgeberin oder des Namensgebers vorliegt und deren bzw. dessen Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird. Auch wenn bei der Auswahl von Persönlichkeiten häufig bestimmte Verdienste z. B. um das Gemeinwohl im Vordergrund stehen, muss die Gesamtbetrachtung des Lebenswerkes der namensgebenden Person Grundlage für die Ehrung sein.
Insofern ist zu diesem Zeitpunkt keine Ehrung von Dennis Schröder durch eine Platzbenennung möglich.
