Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16183

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Über das Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ der Stadt Braunschweig wurde die Idee formuliert, den Platz an der Rollschuhbahn im Prinzenpark in „Dennis-Schröder-Platz zu benennen. Der Vorschlag hat die geforderte Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Stellungnahme der Veraltung

 

In Braunschweig erfolgt die Vergabe von Straßennamen nach den ‚Grundsätzen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen', die auf Empfehlungen des Deutschen Städtetages (DST) basieren. Die städtischen Benennungsgrundsätze regeln in Bezug auf Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten, dass die Würdigung einer Persönlichkeit durch eine Straßenbenennung frühestens ein Jahr nach dem Tode der Persönlichkeit erfolgen soll, um in den Gremien möglichst emotionsfrei beraten und entscheiden zu können. Dies wurde vor längerer Zeit auch im Kulturausschuss entsprechend festgelegt. In einer neuen Handreichung des DST aus 2021 wird aktuell auch noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Benennung nach noch lebenden Personen nicht zulässig ist.

 

Mit dieser Regelung wird das Ziel verfolgt, eine Straßenbenennung nach Personen erst dann vorzunehmen, wenn eine gefestigte Ansicht zum Leben und Wirken der Namensgeberin oder des Namensgebers vorliegt und deren bzw. dessen Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird. Auch wenn bei der Auswahl von Persönlichkeiten häufig bestimmte Verdienste z. B. um das Gemeinwohl im Vordergrund stehen, muss die Gesamtbetrachtung des Lebenswerkes der namensgebenden Person Grundlage für die Ehrung sein.

 

Insofern ist zu diesem Zeitpunkt keine Ehrung von Dennis Schröder durch eine Platzbenennung möglich.

 

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