Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 20-14650-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Holzmoor Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
23.06.2021
| |||
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
|
|
|
|
30.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 112 vom 4. November 2020 wie folgt:
Vorbemerkungen
Der Bund Umwelt und Naturschutz (BUND) wurde zum Bebauungsplan „Holzmoor-Nord“, GL 51, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB über die Planung informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der BUND ist weder eine Behörde noch ein Träger öffentlicher Belange. Durch die freiwillige und frühe Einbeziehung sollte sichergestellt werden, dass weitere umweltbezogene Belange in die Planung einfließen können.
Der BUND hat mit Datum vom 17. Juni 2020 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Diese wurde im weiteren Verlauf der Planung beachtet (s. unten).
Da sich die Planung nach der ersten Behördenbeteiligung geändert hat, wird diese Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB erneut durchgeführt. In diesem Rahmen hat auch der BUND die geänderten Planunterlagen erhalten und somit Gelegenheit, eine erneute Stellungnahme abzugeben. Ferner hat der BUND auch im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde (DS 21-15519) Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.
Alle Stellungnahmen, die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan GL 51 eingehen, werden daraufhin überprüft, ob eine Änderung der Planung erforderlich ist. Sowohl die konkreten Stellungnahmen als auch das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung und ein Entscheidungsvorschlag werden dem Rat zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan vorgelegt.
Zu Frage 1
• Der Umweltbericht wurde erheblich überarbeitet und vervollständigt.
• Die erforderlichen Ausgleichsflächen wurden festgesetzt.
• Die Klimaauswirkungen wurden beachtet und im Umweltbericht umfassend dargestellt.
• Der Energiestandard von Gebäuden (mindestens KfW 55) sowie die Pflicht, Vorkehrungen zur Installation von Photovoltaikanlagen zu treffen bzw. solche Anlagen zu installieren, wurde im städtebaulichen Vertrag festgelegt.
• Der Bebauungsplan setzt Mindestflächen fest, die für private Fahrradabstellanlagen vorgehalten werden müssen. Der Straßenausbauplan sieht weitere öffentliche Fahrradständer vor.
• Eine Busanbindung ist sichergestellt. Im Gebiet sind die notwendigen Flächen für zwei Haltestellen und eine Pausenstation vorgesehen.
• Eine Stadtbahnanbindung ist berücksichtigt.
• Eine naturnahe Ausgestaltung der öffentlichen Grünflächen sowie Maßnahmen für den Artenschutz sind weitgehend vorgesehen.
• In den öffentlichen Grünflächen ist ein Mindestanteil an Wiesen festgesetzt worden.
• In den Textlichen Festsetzungen wurde aufgenommen, dass das Mähgut zu entfernen ist.
• Der Kräuteranteil von Rasenflächen wurde festgesetzt.
• Der Bebauungsplan steht einer Gestaltung der Spielplätze als Naturerlebnisräume nicht entgegen.
• Bestehende Bäume in den künftigen öffentlichen Grünflächen müssen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ab einem bestimmten Stammumfang erhalten bleiben. Ein Baumkataster liegt vor.
• Die Vermeidung einer Störung der Aue durch die Schmutzwasserkanalisation wird im Rahmen der konkreten Bauplanung und Ausführung sichergestellt.
• Überschwemmungen werden durch das Gebiet nicht hervorgerufen. Es wird ein ausreichend großes Regenrückhaltebecken errichtet.
• Der Anteil an öffentlichen Verkehrsflächen wurde reduziert: entlang der Nordseite der Planstraße B ist eine 5,0 m breite Fläche für öffentliche Parkplätze zugunsten einer Verbreiterung der öffentlichen Grünfläche entfallen.
• Die erneute Erfassung der Amphibien vor Erschließungsbeginn ist sichergestellt.
Zu Frage 2
Die übrigen Anregungen des Schreibens wurden nicht bzw. nicht vollständig übernommen. Eine ausführliche Beschreibung und Begründung zu diesen Themen erfolgt wie bei allen anderen Eingaben im Rahmen der „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“, die Bestandteil der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss sein wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
