Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16316-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.06.2021 (21-16316) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Bei der Anlage von Flächen des Straßengrüns, zu denen auch begrünte Verkehrskreisel gehören, wird in enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen Tiefbau und Verkehr sowie Stadtgrün und Sport sowie dem Referat Stadtgrün-Planung und Bau nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen verwaltungsseitig in aller Regel dafür Sorge getragen, dass sich die erforderlichen Begrünungsmaßnahmen unter Beachtung vegetationstechnischer Aspekte zeitnah anschließen. Im Einzelfall kann es aus personellen Gründen oder aus vergaberechtlichen Gründen sein, dass solche in Rede stehenden Begrünungsmaßnahmen mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung erfolgen. Die Regel ist das nicht.

 

Zu Frage 2:

Die Anforderungen an die Bepflanzung von Flächen des Straßengrüns richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten, bei denen neben dem für Gehölze zur Verfügung stehenden Wurzelraum auch Leitungsanlagen und Verkehrsintensität zu beachten sind. Ebenso spielen hierbei ggf. zu erwartende Salzeinträge als auch der für die Pflege zu betreibende Aufwand eine Rolle.

 

Grünpflegepatenschaften werden schon seit einigen Jahren aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mehr vergeben.

 

Zu Frage 3:

Beide Standorte sind nur eingeschränkt für eine dauerhafte Bepflanzung geeignet (Salzlast, Exposition, Kfz-Lkw-Verkehr).

 

Die nördliche Verkehrsinsel wird im Herbst mit Bodendeckermatten ausgestattet, um eine schnelle Durchwurzelung und einen Lückenschluss im Sinne eines Rollrasens zu erreichen. Der ursprünglich dort vorgesehene Baum, von dem jedoch aufgrund der verkehrlichen Situa-tion Abstand genommen wurde, ist am "Grund" gepflanzt worden.

 

Auf der südlichen Verkehrsinsel wurde eine insektenfreundliche Ansaat mit Wildblumen durchgeführt und extensiv gepflegt. Ein Mähen erfolgt daher erst nach Samenreife der Grä-ser und Kräuter.

 

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