Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16241-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulen in Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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23.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Aufgrund der Baugebietsentwicklungen „Dibbesdorfer Straße-Süd“ und „Holzmoor-Nord“ wird sich die Grundschule (GS) Querum perspektivisch bis 2025/26 vierzügig entwickeln. Eine Erweiterung der Schule ist deshalb notwendig. Gleichzeitig soll sie zur Ganztagsschule ausgebaut werden. Da keine anderweitigen Flächen zur Verfügung stehen, soll die Schule auf dem Bestandsgrundstück erweitert werden. Es soll auch der Neubau einer Sporthalle berücksichtigt werden, da auf dem Schulgrundstück bisher nur eine nicht DIN-gerechte Ein-Fach-Sporthalle zur Verfügung steht.
Die Prüfung verschiedener Varianten ergab, dass nur die Variante, die einen Neubau der GS vorsieht, fristgerecht zum perspektivischen Erreichen der Vierzügigkeit der GS fertiggestellt werden kann und zugleich die Potenziale des Schulgrundstücks wirtschaftlich nutzt. Außerdem ermöglicht der Neubau auf dem Schulgrundstück als einzige Variante die Errichtung einer vollständig zusammenhängenden GS. Es ist deshalb vorgesehen, einen Neubau für die GS sowie einen Neubau für eine Drei-Fach-Sporthalle zu errichten.
Zu Frage 2:
Nach dem Auszug der GS in das neue Gebäude ist beabsichtigt, der IGS das bisherige Bestandsgebäude der GS und den Schulhof der GS zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 3:
Für die Verluste an Freiflächen der IGS wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der Potenziale auf dem Schulgelände ein Konzept erarbeitet, wie diese Verluste kompensiert und die Freiflächensituation eventuell sogar verbessert werden kann (z. B. Tischtennisplatten, Streetball-, Beachvolleyball- oder Fußballkleinfeld).
Für die durch den Neubau der GS notwendige Verlegung des Freizeithauses, des Bootshauses und des Schulgartens sollen der IGS auf der jetzigen von der GS genutzten Schulhoffläche bzw. im Bestandsgebäude am Eichhahnweg genügend Flächen/Räume zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, das Freizeithaus auf der jetzigen Grünfläche der IGS so lange zu erhalten, bis ein Ersatz an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zur Verfügung steht.
