Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16402-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage DS 21-16402 von Die Fraktion P² vom 16. Juni 2021 wird in Form des erbetenen Sachstandsberichts wie folgt Stellung genommen:
 

Die betreffenden Grundstücksflächen sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan HA 103 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt, um dort bei Realisierung das im Siegfriedviertel bestehende Defizit an Kinder- bzw. Jugendspielflächen decken zu können. Das gerichtliche Verfahren, in dem die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Braunschweig für die entsprechenden Teilflächen südlich der Freyastraße beklagt wird, ist gegenwärtig noch anhängig bzw. nicht abgeschlossen.

 

Die Räumung des nördlichen Grundstücksteils und die Untersagung der Nutzung als Lagerplatz wurden von der Verwaltung mit Bescheid vom 30. November 2020 angeordnet. Nachdem der hiergegen zunächst eingereichte Widerspruch zurückgenommen wurde, wurde mit der Räumung des Geländes begonnen. Am 1. Juni 2021 teilte die Grundstückseigentümerin der Verwaltung mit, dass das Gelände nach Abholung der letzten Schuttcontainer vollständig geräumt sei. Bei einer Nachkontrolle in der 24. Kalenderwoche 2021 wurde festgestellt, dass noch zwei Container, ein Sandhaufen und ein Bagger auf dem Gelände lagern bzw. stehen. Die Entfernung auch dieser Geräte und Materialien wird weiterverfolgt.

 

Die in der Stellungnahme DS 20-13808-01 dargestellten abfallrechtlichen Anordnungen für diesen Grundstücksteil wurden vollständig umgesetzt. Aufgrund der verfügten Räumung des Grundstücks sind hier keine weiteren abfallrechtlichen Maßnahmen erforderlich.

 

Auf einem Teil der südlich gelegenen ehemaligen Kleingartengrundstücke sind zurzeit noch Abfälle in Form von gemischten Siedlungsabfällen, Bauschutt und Altmetall vorhanden. Diese Grundstücke sind nicht Bestandteil der vorstehend genannten Räumungsverfügung. Für diesen Bereich wird daher das abfallrechtliche Verfahren weiterverfolgt.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand wurden auf der Fläche auch keine Gehölze oder Stubben gerodet. Am 21. Juni 2021 wurde dies von der Verwaltung nochmals überprüft. Eingriffe in den Boden wurden dabei nicht festgestellt. Artenschutzrechtliche Belange sind somit nicht berührt. Weiterhin wurde eine Kontrolle des Gewässers sowie des Umfeldes durchgeführt. Auch hier wurden keine Veränderungen/Eingriffe festgestellt.

 

Seit August 2020 gibt es auch aus wasserbehördlicher Sicht keine neuen Sachstände. Über den Herbizideinsatz wurde abschließend mit der Stellungnahme DS 20-13808-01 berichtet.

 

 

Die Verwaltung plant für Herbst 2021 einen gemeinsamen Ortstermin mit Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses sowie des Stadtbezirksrates im Bereich der Freyastraße.
 

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