Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16304-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.06.2021 (21-16304) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Auslastungssituation in Braunschweiger Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie den Einrichtungen der Schulkindbetreuung werden entsprechend der Mitteilung (DS 20-13944) und Vorstellung im JHA am 9. September 2020 dargestellt.

 

Aussagen zur Bedarfsabdeckung werden im Rahmen der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2019/2020 bis 2025/2026 (DS 20-13154) und der jährlichen Angebotsübersicht für das jeweilige Kindergartenjahr, zuletzt für das Kindergartenjahr 2020/2021 (DS 21-15113), veröffentlicht. Die Analyse bezieht sich jeweils auf ein gesamtes Kindergartenjahr. Eine weitere unterjährige Auswertung ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2.:

 

Für das nächste Kindergartenjahr 2021/2022 haben nach aktueller Datengrundlage des FB 40 von 625 möglichen Flexi-Kindern 296 die Regelung zum Verbleib in der Kita genutzt. Dies entspricht einer Quote von 47 %, die ungefähr auf dem Niveau der Vorjahresquote von 49 % liegt. Nach absoluten Zahlen sind jedoch aufgrund der Jahrgangsstärke in diesem Jahr 37 zusätzliche Kinder mehr zu versorgen. Weitere Ausführungen und Daten der Vorjahre sind in der DS 20-13955 beschrieben.

 

Bei kleinräumiger Betrachtung führen unterschiedliche Jahrgangsstärken und kontextbezogene sowie familiäre Faktoren zur Inanspruchnahme (z.B. Freundeskreis des Kindes) zu entsprechenden Schwankungen. Anders als bei den Grundschulen gibt es keine festen Kita-Bezirke. Eine differenzierte und kleinräumige Betrachtung im Rahmen der Kita-Planung ist daher nicht zielführend.

 

Zu Frage 3:

 

Auch hier gilt es die unter Punkt 2 benannten Faktoren zu berücksichtigen.

 

Schwierigkeiten bei der Platzversorgung werden grundsätzlich durch die Kita-Platzvermittlung im FB 51 bearbeitet. Um eine wohnortnahe Betreuung zu gewährleisten wird entsprechend den Ausführungen in der Kita-Bedarfsplanung unter dem Gesichtspunkt

 

der Zumutbarkeit in der Regel eine Erreichbarkeit der Kindertagesstätte in ca. 30 Minuten vom Wohnsitz bzw. maximal 5 km Entfernung berücksichtigt.
 

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