Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14804-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 26. November 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Wir bitten die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei um häufigere Überwachung des Verkehrs mit Messung der Geschwindigkeiten und Anhalten der zu schnell Fahrenden auf der Rüningenstraße in Geitelde, auf der Kirchstraße in Timmerlah und auf der Stiddienstraße in Stiddien jeweils in beide Fahrtrichtungen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat den Wunsch des Stadtbezirksrates 222 nach häufigeren Geschwindigkeitskontrollen und Anhalten der Fahrzeuge in den Ortsteilen Timmerlah, Geitelde und Stiddien an die Polizeiinspektion Braunschweig weitergeleitet, da die Anhaltebefugnis gemäß § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur der Polizei vorbehalten ist.

 

Derzeit setzt die Verwaltung an den gewünschten Standorten die nach dem städtischen Geschwindigkeitskonzept zur Verfügung stehende Messtechnik wie z. B. Seitenstrahlradargeräte, Geschwindigkeitsmesstafeln und Messwagen jeweils unter Berücksichtigung der messtechnischen Voraussetzungen ein und wird dies auch künftig in Abhängigkeit von den Messergebnissen fortsetzen.

 

r eine darüberhinausgehende Intensivierung von Geschwindigkeitsmessungen in den genannten Straßenabschnitten sieht die Polizeiinspektion Braunschweig keinen Raum, da dort weder ein erhöhtes Verkehrsunfallaufkommen noch eine Gefährdungslage der Verkehrsteilnehmer vorliege.

 

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