Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16366-01
Grunddaten
- Betreff:
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Radweg an der Landesstraße Weststadt - Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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24.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.06.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Ein Ingenieurbüro ist mit den Planungen beauftragt worden und derzeit mit der Vorplanung befasst, um in Abhängigkeit aller Randbedingungen (z. B. verkehrliche Belange, naturschutzfachliche Belange) eine belastbare Trassenentscheidung (nördliche oder südliche Straßenseite) vorbereiten zu können.
Als Gemeinschaftsprojekt mit dem Land Niedersachsen ist bei allen Planungsschritten eine enge Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erforderlich.
Zu 2.: Nein. Grunderwerbsverhandlungen sind erst dann sinnvoll, wenn geklärt ist, welche Flächen überhaupt benötigt werden. Daher ist es erst nach Entscheidung über die Vorzugstrasse sinnvoll möglich, Gespräche mit den Grundstückseigentümern, die im gesamten Bundesgebiet ansässig sind, aufzunehmen.
Die theoretische Option, auf beiden Seiten der Straße Flächen zu erwerben, obwohl nur auf einer Seite der Straße ein Radweg gebaut wird, ist nicht sinnvoll. Einerseits wäre ein solches Vorgehen aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, andererseits wäre bei den Eigentümern für eine solche Vorgehensweise verständlicherweise kein Verständnis bzw. Entgegenkommen zu erwarten.
Zu 3.: Es ist beabsichtigt, dem Planungs- und Umweltausschuss Anfang 2022 eine Beschlussvorlage über die Vorzugstrasse des Radweges Weststadt-Timmerlah vorzulegen. Anschließend wird die Planung dieser Trasse soweit konkretisiert, dass sie als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren dienen kann. Die Dauer des Verfahrens kann nur sehr schwer abgeschätzt werden, beträgt aber im besten Fall mindestens ein Jahr.
Sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist und der Grunderwerb abgeschlossen ist, kann die Realisierung der Maßnahme ausgeschrieben und realisiert werden. Dieses wird nicht vor 2024 der Fall sein.
