Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16461-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung des Zentralen Ordnungsdienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.07.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19. Juni 2021 (21-16461) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. und 2.
Der ZOD wurde im Mai 2008 als Zusammenschluss aus dem ehemaligen Vollzugs- und Ermittlungsdienst und dem Mobilen Umweltdienst (MUD) mit zunächst 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegründet. Weitere Stellenschaffungen in den Folgejahren führten zur Aufstockung auf 18 Stellen inkl. einer Einsatzleitung. Im Zuge der Neukonzeption im Jahr 2018 wurden fünf weitere Stellen eingerichtet, gleichzeitig wurde innerhalb des Ordnungsamts umstrukturiert. Derzeit umfasst der ZOD insgesamt 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter eine Stellenleitung, zwei Sachgebietsleitungen, die zugleich die Einsatzleitung wahrnehmen, und drei Mitarbeiterinnen im Innendienst.
Die Aufgaben entsprechen weiter denen im Tätigkeitskatalog, der der Mitteilung 18-09196 als Anlage beigefügt war. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie liegt ein Einsatzschwerpunkt zudem in der Überwachung der Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Regelungen. Hierbei wurde der ZOD in den vergangenen Monaten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen des Fachbereichs 32 intensiv unterstützt. Temporär wurden auch drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen zur Unterstützung des ZOD freigestellt.
Der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) stellt mit der Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben auch einen wesentlichen Faktor für die sogenannte subjektive Sicherheit in Braunschweig dar, da diese oft eng mit Ordnungsstörungen, Regelverstößen und Verwahrlosungserscheinungen zusammenhängt. Um die subjektive Sicherheitslage in Braunschweig besser zu bewerten, sie in Relation zur tatsächlichen Lage zu setzen und daraus gezielte Maßnahmen ableiten zu können, plant die Verwaltung eine Sicherheitsbefragung nach dem Vorbild zum Beispiel der Stadt Mannheim durchzuführen.
Aus der polizeilichen Kriminalitätsstatistik ergibt sich erfreulicherweise, dass die Kriminalitätsbelastung in Braunschweig seit fünf Jahre kontinuierlich zurückgeht und dass wir uns im 20-Jahresvergleich auf einem historischen Tiefststand befinden.
Zu 3.
Eine Zusammenarbeit mit der Polizei in allen ordnungsrechtlichen Fragen gibt es seit Gründung des ZOD. Sie ist im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) angelegt und wurde über die Jahre hinweg immer wieder intensiviert und optimiert. Es erfolgen der Austausch über geplante Einsatzschwerpunkte und Beschwerdelagen sowie gemeinsame Kontrollen und bei Großereignissen regelmäßige Abstimmungsgespräche. Während der Pandemie fanden zeitweilig gemeinsame Corona-Streifen von Polizei und Ordnungsamt sowie mehrere gemeinsame Kontrollaktionen statt. Es gibt einen regelmäßigen Austausch in Arbeitskreisen wie dem AK Streetwork oder dem ÖASS und die gemeinsame Arbeit in Projekten wie z. B. „transit“.
Nach Klärung mietvertraglicher Fragen und anschließender Umbauarbeiten ist die Einrichtung einer „Stadtwache“ auf dem Bohlweg geplant. Durch die räumliche Nähe zum Polizeikommissariat Mitte ist dann eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit möglich.
In diesem Zusammenhang erfolgen auch Überlegungen zur Einrichtung einer Einsatzleitstelle und zur Ausstattung des ZOD mit Digitalfunkgeräten
