Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13620-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante ____ (wird in der Sitzung festgelegt) zur Parkregelung in der Dürerstraße umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig, da die Bedeutung der Dürerstraße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. 

 

Anlass

Mit der Anfrage 20-13620 und der Stellungnahme 20-13620-01 wurde die Parksituation in der Dürerstraße thematisiert. Auf Grundlage der daraus entstandenen Diskussion hat die Verwaltung weitere Varianten für die zukünftige Querschnittsaufteilung erstellt.

 

 

Variante A - nicht realisierbar

analog der aktuellen Situation, ca. 98 Stellplätze

Nordseite Parken auf der Fahrbahn - Südseite Halbhochparken

Nur auf dem südlichen Gehweg wird das Halbhochparken gestattet

(zurzeit mit einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von ca. 3,05 m auf der gesamten Länge praktiziert, davon ca. 22 halbhoch auf einem dafür nicht frei gegebenen Gehwegabschnitt)

 

-          Auf der nördlichen Seite wird auf der Fahrbahn geparkt, der nördliche Gehweg    bleibt frei

-          Da eine Fahrbahnbreite von 3,50 m gewährleistet sein muss, erfolgt eine Markierung der Parkstreifenbegrenzung auf beiden Seiten der Fahrbahn

-          Wie bereits jetzt schon in zwei Teilbereichen ausgeschildert, wird der südliche Gehweg zum Halbhochparken freigegeben

-          Es verbleibt eine Gehwegbreite Süd von 0,66 m - 1,62 m, es wird deutlich darauf hingewiesen, dass dies nicht zu tolerieren ist.

 

      Variante A ist nicht aufrecht zu erhalten, der südliche, baulich gute Gehweg wird mit einer Gehwegbreite von durchschnittlich 1,21 m zu schmal.

 

 

Variante B

Ursprünglicher Verwaltungsvorschlag, DS 20-13620-01, ca. 53 Stellplätze

Nordseite Parken auf der Fahrbahn - Südseite Parkverbot

Halbhochparken ist nicht gestattet, es wird einseitig auf der Fahrbahn geparkt

 

-          Auf der nördlichen Seite wird auf der Fahrbahn geparkt der nördliche Gehweg     bleibt frei, Gehwegbreite 2,90 m - 3,40 m

-          Restfahrbahnbreiten ca. von 3,87 m - 4,44 m

-          Um eine adäquate Gehwegbreite zu gewährleisten, wird auf der südlichen Seite das Parken untersagt, der Gehweg bleibt frei, Gehwegbreiten 2,23 m - 3,00 m

 

      In Variante B werden die für den Fußverkehr geforderten Gehwegbreiten der EFA berücksichtigt. Die Gehwege stehen uneingeschränkt zu Verfügung.      Der Feuerwehr bietet sich, auf Grund der größeren Restfahrbahnbreite, im Einsatzfall mehr Handlungsraum um z. B. Türen zu öffnen, zur Materialentnahme, Löscharbeiten, etc.

      Es verbleiben nur ca. 53 Stellplätze

 

 

Variante C

Alternative: Beide Gehwegseiten werden zum Halbhochparken freigegeben, ca. 77 Stellplätze

Beidseitiges Halbhochparken

 

-          In der Dürerstraße werden sowohl nördliche Gehweg, als auch der südliche Gehweg zum Halbhochparken freigegeben.

-          Eine Fahrbahnbreite von 3,50 m wird durch die Markierung der Parkstreifenbegrenzung auf beiden Seiten der Fahrbahn gewährleistet. Um die Gehwegbreiten zu schützen wird auch eine Markierung auf dem Gehweg erfolgen.

-          Verbleibende Gehwegbreite 2,00 m - 2,27 m

 

      In Variante C werden die geforderten Gehwegbreiten der EFA auf beiden Gehwegseiten unterschritten

      Es verbleiben ca. 77 Stellplätze

 

 

Variante D

Alternative: Nur auf dem nördlichen Gehweg wird das Halbhochparken gestattet,

ca. 77 Stellplätze

Nordseite Halbhochparken - Südseite parken auf der Fahrbahn

 

-          Auf der südlichen Seite wird auf der Fahrbahn geparkt, der Gehweg bleibt frei Gehwegbreite Süd 2,23 m - 3,00 m

-          Eine Fahrbahnbreite von 3,50 m wird durch die Markierung der Parkstreifenbegrenzung auf beiden Seiten der Fahrbahn gewährleistet. Um die Gehwegbreiten zu schützen wird auch eine Markierung auf dem Gehweg erfolgen.

-          Verbleibende Gehwegbreite Nord 1,40 m - 1,95 m, das entspricht in etwa der Engstellen im Bereich der Baumscheiben.

 

      In Variante D werden die geforderten Gehwegbreiten der EFA auf einer Gehwegseite deutlich unterschritten. Auf der anderen Gehwegseite steht jedoch ein guter Gehweg uneingeschränkt zur Verfügung.

      Es verbleiben ca. 77 Stellplätze

 


 

Am 15.06.2021 fand ein Ortstermin mit Vertretern des Stadtbezirksrats und mit Anwohnern zur Parksituation in der Dürerstraße statt, hier wurden die verschiedene Varianten anhand von Querschnittsskizzen, mit den bestehenden Vor- und Nachteilen, vorgestellt. Mit den Varianten C und D wurden vertretbare Kompromisse zwischen den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden aufgezeigt.

 

Die Verwaltung hält insbesondere die Variante D für geeignet, da hier ein angemessen breiter Gehweg unbeeintächtigt von Fahrzeugen verbleibt.

 

Die Verwaltung wurde im Ortstermin gebeten, eine Beschlussvorlage mit den Varianten C und D für den Stadtbezirksrat zu erstellen, so dass eine Entscheidung und eine Beschlussfassung in der nächsten Stadtbezirksratssitzung, am 30.06.2021, erfolgen kann.

 

 

Nach der Beschlussfassung im Stadtbezirksrat kann die Umsetzung in 2021 erfolgen.

 

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Anlagen

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