Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15140-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung prüft grundsätzlich bei allen Baumaßnahmen, ob und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Das hier angesprochene Sonderprogramm Stadt und Land ist durch die hohen angekündigten Förderquoten außerordentlich attraktiv. Bisher liegen die konkreten Förderbedingungen aber noch nicht vor. Da das Programm auf Maßnahmen beschränkt ist, die bis Ende 2023 fertiggestellt werden, kommen nur Projekte in Frage, für die bereits Planungsrecht besteht. Ein Bebauungsplanverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren mit den dafür notwendigen vorausgehenden Planungen und insbesondere den umweltrechtlichen Untersuchungen und Bewertungen ist in so kurzer Zeit nicht umsetzbar. Ähnliches gilt für notwendigen Grunderwerb.

 

Zu 1.: Die drei beispielhaft im beschlossenen Antrag 21-15140 genannten Maßnahmen wurden geprüft.

 

Die beiden Maßnahmen an Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadt Braunschweig. Die zuständige Baulastträgerin für Radwege an Landesstraßen ist die NLStBV. Der Fokus der Verwaltung liegt auf der Umsetzung von Maßnahmen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs "Radverkehr in Braunschweig", die in der Zuständigkeit der Stadt liegen. Dennoch sind die beiden genannten Radwege sinnvoll und könnten grundsätzlich auch durch die Stadt realisiert werden. Da die Vorlaufzeit neuer Planungsprojekte, für die ein Planfeststellungsverfahren und Grunderwerb erforderlich sind, mehrere Jahre beträgt, wäre eine fristgerechte Fertigstellung bis Ende 2023 selbst bei absoluter Priorisierung zu Lasten anderer städtischer Projekte nicht möglich.

 

Der Radweg im Bereich Bienroder Weg zwischen Kloster St. Albertus Magnus und B 58 kommt für das Förderprogramm bei entsprechender Variantenentscheidung voraussichtlich in Frage. Die Planung ist für 2022 eingeplant, der Bau ist, vorbehaltlich der Haushaltsplanungen und -beschlüsse für 2022 und 2023, in 2023 möglich.

 

 

 

 

 

 

Zu 2.: Vorbehaltlich der konkreten Förderbedingungen können voraussichtlich für die folgenden Projekte Förderungen beantragt werden:

 

  • Radweg Helmstedter Straße, Nordseite
    Krematorium bis Am Hauptgüterbahnhof, Verbreiterung auf 2,30 m
     
  • Radweg Kurt-Schumacher-Straße, Nord-Ostseite (Zweirichtungsradweg)
    Haltestelle Campestraße bis John-F.-Kennedy-Platz, Verbreiterung auf 3,20 m
     
  • Radweg Hamburger Straße, Ostseite
    A392 bis Siegfriedstraße, Verbreiterung auf 2,30 m
     
  • Radwege an der Stadtstraße Nord, Mittelweg bis Nordanger
     
  • Radwege Bienroder Weg, Gewerbegebiet bis Wodanstraße
    (wird noch geprüft, abhängig von Variantenentscheidung)
     
  • Uferstraße
    (wird noch geprüft, abhängig von Variantenentscheidung)
     
  • Querung Wallringroute über die Celler Straße

 

Weitere Projekte werden geprüft und ggf. ebenfalls zur Förderung angemeldet.

 

Zu 3.: Kriterium ist die Realisierbarkeit innerhalb der vorgegebenen Frist bis Ende 2023. Die Verwaltung sieht für alle Projekte, die in die Förderbedingungen passen, Förderanträge vor. Grundsätzliches Kriterium für die Auswahl von Projekten zur Förderung des Radverkehrs in Braunschweig ist zudem der Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig".


 

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