Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16091
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Abbau des Sanierungsstaus in den Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.06.2021
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wurde die in der laufenden Förderung nach dem Pauscha-lierten Aufwandsmodell (PAM) enthaltene Instandhaltungspauschale von 4.912 € auf 8.550 € pro Gruppe erhöht (DS 17-05890), um die Träger von Kindertagesstätten in eigenen Einrich- tungen in die Lage zu versetzen, den zukünftigen Sanierungsbedarf aus diesen Mitteln zu decken.
Die Träger machten im Rahmen der Verhandlungen geltend, dass die bis dahin nicht auskömmlich gestaltete Instandhaltungspauschale in den vorhandenen Einrichtungen zu einem erheblichen Sanierungsstau geführt habe. Mehrere Anläufe, mit den Trägern eine einvernehmliche Lösung zur Behebung des Sanierungsstaus zu finden, blieben erfolglos.
Über den finanziellen Gesamtbedarf des Sanierungsstaus hatte die Verwaltung seinerzeit lediglich Kostenschätzungen seites der freien Träger der Jugendhilfe benannt bekommen.
2017 wurde daher von einem geschätzten Aufwand von insgesamt 4,3 Mio. € ausgegangen. Unter Berücksichtigung des Eigenanteils der Träger von 1/3, wie er auch bei den Zuwendungen zur Sanierung bis 2017 gefordert war, ist die Verwaltung von einem Zuwendungsbedarf von 2,86 Mio. € ausgegangen, der über einen Zeitraum von 10 Jahren an die Träger verteilt werden sollte. Die entsprechenden Haushaltsanmeldungen über 286.000 € jährlich sind seit 2018 ohne Mittelabruf erfolgt, da sich bislang auf kein abgestimmtes Verfahren geeinigt werden konnte, insbesondere da die Träger mit der Eigenanteilsregelung nicht einverstanden waren.
In seiner Sitzung am 4. März 2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Sanierungskostenzuschüsse für nicht angemietete Kindertages-stätten der freien Träger zu erarbeiten.
Die Richtlinie soll dabei folgende Kriterien berücksichtigen:
- Bei der Zuwendung besteht eine Zweckbindung von max. 15 Jahren. Innerhalb die-ses Zeitraumes können die bewilligten Mittel bei Zweckentfremdung in Höhe des Restwertes zurückgefordert werden.
- Die erforderlichen Eigenanteile der jeweiligen Träger werden analog zu den im pau- schalierten Aufwandsmodell (PAM) für die Betriebskosten definierten Eigenanteile auf derzeit 5 % und 10 % festgelegt.
- Bei Zuwendungen unter 1 Mio. € erfolgt die Überprüfung der Kosten durch das städtische Gebäudemanagement durch eine Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen. Bei Baumaßnahmen ist eine Kostenkalkulation nach DIN 276 vorzulegen.
Mit der zu beschließenden Richtlinie werden diese Vorgaben erfüllt.
Die Richtlinie gilt nur für Einrichtungen, die am 1. Januar 2018 bereits seit mindestens 20 Jahren an dem gleichen Standort betrieben werden. Seit 1. Januar 2018 erhalten die freien Träger der Kindertagesstätten wie bereits einleitend angeführt, eine deutlich erhöhte Instandhaltungspauschale. Diese deckt auch den Sanierungsbedarf ab diesem Zeitpunkt. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass Einrichtungsstandorte bis zu einem Alter von 20 Jahren keinen nennenswerten Sanierungsbedarf haben sollten.
Um möglichst viele Einrichtungen bezuschussen zu können, wird die maximale Zuwen- dungshöhe auf 143.000 € je Maßnahme begrenzt. Damit können wenigstens zwei größere Maßnahmen je Haushaltsjahr bewilligt werden, im Jahr 2021 sogar vier, da die Mittel des Jahres 2020 zur Übertragung auf das Haushaltsjahr 2021 angemeldet wurden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die Stadt Braunschweig nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zur Beschleunigung des Antragsverfahren ist ein straffer Ablauf unumgänglich. Maßnahmen über 5.000 € müssen in Anlehnung an die bestehenden Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln durch das städtische Gebäudemanagement auf Plausi- bilität geprüft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bereits seit 2018 sind jährlich 286.000 € für Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus im städtischen Haushalt eingeplant. Wenn die Haushaltsmittel erstmalig 2021 (incl. der über- tragenen Haushaltsmittel des Jahres 2020) zur Auszahlung kommen, ist eine Verschiebung des 10-Jahres-Zeitraums erforderlich. Das Programm endet dann 2029 und nicht, wie ur- sprünglich geplant, 2027.
In 2028 erfolgt eine Überprüfung, ob der Sanierungsstau weitestgehend abgebaut wurde. Ggfs. wäre eine Verlängerung der Richtlinie anzustreben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,8 kB
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