Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-16349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig fordert das Niedersächsische Kultusministerium auf, die im Gesetzgebungsverfahren zur Flexibilisierung des Schuleintritts angekündigte Evaluation durchzuführen, den Kommunen und deren Spitzenverbänden schnellstmöglich die Ergebnisse zu übermitteln und entsprechende Konsequenzen - vor allem für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung - zu ziehen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Unter der Überschrift „Auswirkungen der Flexibilisierung des Schuleintritts auf die Platzsituation in Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2020/2021" (DS.-Nr. 20-13955) hatte die Verwaltung am 11. August des letzten Jahres mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2020/21 insgesamt 259 (sog. Flexi-Kinder) von 525 Kindern diese Regelung in Anspruch genommen haben. Dies entsprach einem Anteil von 49 % und stellte im Vergleich zum Vorjahr eine erneute Steigerung dar. Denn seit dem Schuljahr 2018/19 hat das Land Niedersachen die Flexibilisierung des Schuleintritts eingeführt. Aktuelle Daten für das am 1. August dieses Jahres beginnenden Schuljahres liegen noch nicht vor.

Das Land hatte bei seiner Gesetzesänderung im Jahr 2018 prognostiziert, dass ca. 20 % der betreffenden Kinder ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben. Nach drei Jahren sollte eine Evaluierung dieser Gesetzesänderung erfolgen. Auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung des Schulausschusses am 4. Dezember 2020 erklärte die Verwaltung jedoch, dass diese Evaluation noch nicht stattgefunden habe.

Die Evaluation und vor allem deren Ergebnisse sind aber insofern von Bedeutung, da dort sicherlich zum einen dargestellt ist, ob es sich bei der starken Inanspruchnahme um ein rein „Braunschweiger Phänomen“ handelt, oder ob es beispielswiese auch in anderen großen niedersächsischen Städten dazu kommt. Zum anderen dürfte die Evaluation Erkenntnisse darüber bringen, wie sich die Verschiebung des Einschulalters qualitativ auf die Schulfähigkeit wie auch auf die sozial-emotionale Entwicklung der Flexi-Kinder ausgewirkt hat und ob es zukünftig ein stärkeres finanzielles Engagement des Landes Niedersachsen bzw. eine Unterstützung bei Planung und Errichtung von zusätzlichen Plätzen in der Kinderbetreuung gibt.

Denn für Braunschweig stellen sich die Zahlen bislang wie folgt dar:

 

 

Im Kindergartenjahr 2018/19 haben 108 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca.

19 %.

 

Im Kindergartenjahr 2019/20 haben 236 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca.

40 %.

 

Im Kindergartenjahr 2020/21 haben 259 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca.

49 %.

 

Um zu vermeiden, dass die vom Niedersächsischen Kultusminister Tonne (SPD) vollmundig angekündigte Evaluation aus Sorge um die Ergebnisse und die berechtigten Erwartungen in den Kommunen klammheimlich unter den Tisch fällt, soll der Kultusminister mit dieser Resolution an seine Zusage erinnert werden.

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