Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die in Ziffer 1 des Ratsbeschlusses vom 21. Juli 2015 (DS 15-00240) beschlossenen Pauschalen zur Abdeckung des erhöhten Vertretungsaufwands für Vertretungszeiten in Kindertagesstätten werden durch die in der Anlage 1 aufgeführten jährlichen Pauschalen (Basiswerte 2020) ersetzt.

 

Die Pauschale wird in Abhängigkeit von Betreuungsart und Betreuungszeit gewährt.

 

Die Pauschalen werden analog der Regelung im Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) um den Prozentsatz, um den sich die Vergütungen im Erziehungsdienst nach dem TVöD SuE verändern, dynamisiert.

 

  1. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt anteilig monatlich im Rahmen der Abschlagszahlungen für die laufende rderung.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss DS 15-00240 wurde mit Wirkung vom 1. August 2015 die Zahlung einer von der Betreuungsart und Betreuungszeit abhängigen Pauschale zur Abdeckung des erhöhten Personalaufwands für Vertretungszeiten in Kindertagesstätten und in Einrichtungen der Schulkindbetreuung freier Träger beschlossen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung zu erfüllen.

 

r den Bereich der freien Träger von Kindertagesstätten hat die AGW (Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände) in den letzten Monaten vermehrt darauf hingewiesen, dass die damals beschlossenen Pauschalen mittlerweile den tatsächlichen Vertretungsbedarf nicht mehr ausfinanzieren und daher eine Erhöhung der Pauschalen erforderlich ist, um den Anforderungen nachkommen zu können.


Die Träger machten deutlich, dass es sich nicht um ein rein coronabedingtes Problem handelt, die Pandemie aber natürlich zu weiteren Engpässen führt und die Situation so verschärft.

 

Außerdem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es in Krippengruppen noch einen zusätzlichen Vertretungsbedarf für die vom Land geförderte Drittkraft gibt. Auch hierfür wurde um Übernahme der Vertretungskosten gebeten.

 

Die Prüfung der Angemessenheit der Forderungen hat folgendes ergeben:

 

  1. Pauschale zur Abdeckung des erhöhten Personalaufwands für Vertretungszeiten

 

In der Bruttoförderung, die den freien Trägern im Rahmen des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) gewährt wird, sind Vertretungsanteile enthalten, die jedoch, wie bereits im Jahr 2015 festgestellt wurde, nicht ausreichen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung zu erfüllen. Da zum damaligen Zeitpunkt von einer anstehenden Novellierung des KiTaGs und dadurch weiteren anstehenden Änderungsbedarfen ausgegangen wurde, erfolgte keine Anpassung der Bruttoförderung, stattdessen wurde nur eine Aufstockung der Fördermittel im Rahmen einer Nettopauschale beschlossen.

 

In den damals für die Berechnung der Vertretungspauschale zu Grunde liegenden Personalbedarfsberechnungen für die Einrichtungen freier Träger waren 17 Krankheitstage berücksichtigt. Mittlerweile haben sich die durchschnittlichen Krankheitstage auf 19 erhöht (Basis: Gesundheitsreport der TK aus 2020 für Sozial- und Erziehungsberufe Frauen). Während im städtischen Bereich die Krankheitstage regelmäßig für die Berechnung der Personalausfallreserve angepasst warden, gibt es bei der Förderpauschale keinen Automatismus. Die Forderung der Träger sst sich auch im Vergleich mit der Berücksichtigung von Ausfalltagen für städtische Einrichtungen ohne weiteres nachvollziehen.

 

Einen weiteren Anpassungsbedarf gibt es in Bezug auf die unterschiedlichen Förderhöhen für Krippengruppen im Vergleich zu Kindergartengruppen. Dieser resultiert aus der früheren Systematik zur Berechnung der Vertretungspauschale. So wurde ein durchschnittlicher Trägereigenanteil und eine anteilige Landesfinanzhilfe (LFH) bei der Ermittlung der Nettopauschalen berücksichtigt. Tatsächlich zahlt das Land Niedersachsen für Vertretungsanteile jedoch überhaupt keine Finanzhilfe. Da mittlerweile die LFH-Sätze für Kindergarten und Krippe ähnlich hoch sind, wird zugunsten der Träger die Höhe der Pauschalen für Krippengruppen auf die der stun-denmäßig korrespondierenden Kindergartengruppen angehoben.

 

Auf Basis der dynamisierten Werte Stand 2020 ergibt sich damit für die wesentlichen Betreuungsformen exemplarisch folgende Veränderung. Für die Umsetzung ab 1. Januar 2021 erfolgt die Dynamisierung auf diesen Basiswerten entsprechend der Tarifveränderungen im Erziehungsdienst nach dem TVöD SuE.


 

Vertretungspauschale bisher (17

Krankentage)

Vertretungspauschale neu (19 Krankentage)

 

2020

2020 neu

Mittel 1 Regelgruppe

3.483 €

4.136 €

Mittel 1 EKG

3.069 €

3.737 €

Mittel 2 Regelgruppe

3.775 €

4.530 €

Mittel 2 Krippe

2.478 €

4.530 €

Mittel 2 Integrative Gruppe

5.722 €

6.802 €

Ganztags Regelgruppe

3.952 €

4.913 €

Ganztags kleine Gruppe

2.066 €

2.501 €

Ganztags Krippe

2.537 €

4.913 €

Ganztags Integrative Gruppe

6.137 €

7.537 €

Langzeit EKG

3.304 €

4.076 €

 

Die vorgesehene Neuregelung wurde den Vertretern der AGW im Vorfeld der Beschlussfassung erläutert. Grundsätzliche Bedenken haben sich nicht ergeben.

 

 

  1. Vertretungszeiten für Krippengruppen mit Drittkräften

 

Die dritte Fachkraft in den Krippengruppen sollte ursprünglich ab dem 01.08.2020 mit regelmäßiger Tätigkeit verpflichtend vorgehalten werden. Diese Verpflichtung wurde jetzt auf 2025 verschoben, teilweise erfolgt jedoch bereits eine Beschäftigung von Drittkräften.

 

Das Land finanziert die Personalkosten für die Drittkräfte seit dem 01.01.2015 (zunächst mit maximal 20 Stunden, mittlerweile auch im vollen Betreuungsumfang) zu 100 %, deckt dabei jedoch nicht die Vertretungszeiten ab. Insoweit besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf beim freien Träger.

 

Eine Förderung für Ausfallzeiten von nicht verpflichtend vorzuhaltendem Personal ist durch die Stadt aktuell nicht vorgesehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Anpassung der Vertretungspauschalen für die derzeit geförderten 321 Gruppen ergibt sich ein Mehraufwand von rd. 443.000 € jährlich. Diese Kosten können im Jahr 2021 einmalig aus Haushaltsresten des Jahres 2020 des Fachbereichs gedeckt werden. Für 2022 und Folgejahre werden die Mittel ggf. ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant.
 

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