Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16354

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, nach Beendigung der Amtszeit von Herrn Dr. Ralf Utermöhlen im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG

 

alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

Vorschlagsrecht

der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Herrn Dr. Ralf Utermöhlen

 

 

 

 

 

 

 

 

von der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG für den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2021 wählen zu lassen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Herr Dr. Ralf Utermöhlen ist seit dem Verkauf der Anteile an die Thüga AG Mitglied im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG). Die Hauptversammlung der BVVAG hat Herrn Dr. Utermöhlen in ihrer Sitzung am 26. September 2018, entsprechend der Amtszeit der bisher dem Aufsichtsrat angehörenden Mitglieder, für den Zeitraum bis zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 gewählt.

 

Die Hauptversammlung der BVVAG wird voraussichtlich im Juli 2021 über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen. In dieser Hauptversammlung sollen auch die (neuen) Mitglieder des Aufsichtsrates der BVVAG gewählt werden.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der BVVAG hat die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) das Recht und die Pflicht, den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt.

 

Nach den konsortialvertraglichen Regelungen ist die SBBG neben der Entsendung des Oberbürgermeisters zur Benennung von drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern berechtigt. Die von der SBBG auszuübenden Vorschlagsrechte stehen im Ergebnis der SPD- und der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Die Amtszeiten der weiteren städtischen Vertreter, die mit Beschluss des Rates der Stadt vom 12. Mai 2021 zur Wahl als Mitglieder im Aufsichtsrat der BVVAG vorgeschlagen wurden, enden erneut zum 31. Oktober 2021, da die Amtszeiten der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der BVVAG, die zugleich Mitglied des Rates bzw. gesetzlicher Vertreter der Stadt Braunschweig sind, gemäß § 11 Abs. 3 S. 3 und 4 der Satzung der BVVAG mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates bzw. mit dem Ende der Stellung als gesetzlicher Vertreter der Stadt Braunschweig enden.

 

Da Herr Dr. Utermöhlen kein Ratsmitglied ist, endet seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Aufsichtsrat der BVVAG nicht automatisch mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode. Es ist daher vorgesehen, eine befristete Bestellung analog der Amtszeiten der übrigen städtischen Vertreter bis zum 31. Oktober 2021 vorzunehmen.
 

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