Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16472
Grunddaten
- Betreff:
-
Intensivierung der Parkraumüberwachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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29.06.2021
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Dem vorgelegten Konzept zur Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung des Konzeptes werden die Personalkapazitäten zum Stellenplan 2022 um 9,5 Stellen (6 Parkraumüberwachende, 3,5 Verwaltungsstellen) aufgestockt.
3. Die erforderlichen Sachkosten werden im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2022 berücksichtigt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 14.07.2020 hat der Rat der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Überwachung im
Straßenverkehr zu intensivieren und widerrechtliches Verhalten, wie das Parken in
Haltverbotsbereichen zum Beispiel an Einmündungen und das Falschparken an oder auf Rad- und Gehwegen, zukünftig verstärkt zu ahnden. Dazu soll die Verwaltung prüfen, mit welchen Maßnahmen eine verstärkte Überwachung des Verkehrs in Braunschweig auch außerhalb der Okerumflut zum Beispiel durch den Zentralen Ordnungsdienst möglich ist. In einem zweiten Schritt soll sie diese Maßnahmen den städtischen Gremien vor der Umsetzung vorstellen.
Aktuelle Situation
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist organisatorisch in der Bußgeldabteilung angesiedelt. In der Stelle 32.21 arbeiten derzeit 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 34 Parkraumüberwachende. Pro Jahr werden zwischen 125.000 und 145.000 Verfahren wegen Verstößen im ruhenden Verkehr bearbeitet.
Während die Parkraumüberwachenden bei ihren Kontrollen Verkehrsverstöße beweissicher dokumentieren und so Ordnungswidrigkeitenverfahren in Gang setzen (sogenannte „Knöllchen“ verteilen), ist für Abschleppmaßnahmen der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) der
Abteilung Ordnungsamt zuständig. Massive Behinderungen durch falsch geparkte Fahrzeuge werden nach der Verständigung durch die Parkraumüberwachenden, die Polizei oder betroffener Bürger also nicht von den Parkraumüberwachenden, sondern vom ZOD durch Abschleppmaßnahmen beseitigt.
Das Auseinanderfallen der Zuständigkeiten für die Parkraumüberwachung und das
Abschleppen auf zwei Abteilungen ist zum einen in den erhöhten Anforderungen an die Qualifikation begründet, die für das Abschleppen von Fahrzeugen erforderlich ist. Zum anderen bindet jeder Abschleppvorgang erhebliche Arbeitszeit, in der die
Parkraumüberwachenden von weiteren Kontrollen abgehalten würden. Festzuhalten ist, dass in Braunschweig Fahrzeuge relativ zurückhaltend abgeschleppt werden.
Aufgrund einer Festlegung des damaligen Oberstadtdirektors aus dem Jahr 1994 liegt der Schwerpunkt der Parkraumüberwachung auch heute noch innerhalb der Okerumflut. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Parkraum in diesem Gebiet bewirtschaftet wird und durch einen relativ hohen Überwachungsdruck das Ziel der Bewirtschaftung, nämlich die Bereitstellung von Parkraum in erster Linie für Innenstadtkundinnen und -kunden, erreicht werden soll. Nicht zuletzt lässt sich das Gebiet mit relativ geringen Personalkosten überwachen, da die Parkraumüberwachenden in dem relativ kleinen Gebiet zu Fuß höchst effektiv arbeiten können.
Außerhalb der Okerumflut findet die Überwachung zurzeit tagsüber mit einem Fahrzeug und zwei Parkraumüberwachenden statt, ab 17:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr mit zwei Fahrzeugen und vier Parkraumüberwachenden. Die Schwerpunkte dieser Überwachung werden nicht zuletzt unter Berücksichtigung von Bürgerbeschwerden gesetzt.
Neue Anforderungen an die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Der steigende Flächenverbrauch von Auto- und Lieferverkehr, das Falschparken auf Rad- und Fußverkehrsanlagen sowie das Blockieren von Ladepunkten beeinträchtigen die Weiterentwicklung der Mobilität. Mehr und mehr liegt der Fokus der Verkehrsvorschriften auch auf dem Schutz von Fahrradfahrenden und Fußgehenden. Während immer mehr und größere Kraftfahrzeuge in den öffentlichen Parkraum drängen und den ohnehin schon bestehenden Parkdruck noch weiter steigern, nehmen Parkverstöße nicht nur quantitativ zu, sondern es ist auch zu beobachten, dass oftmals bewusst oder rücksichtslos falsch geparkt
wird. Nicht zuletzt schlägt sich dieses Verhalten in einer erheblichen Anzahl von Beschwerden von Anwohnenden über Falschparkende nieder.
Intensivierung der Überwachung in quantitativer Hinsicht
Eine Überwachung durch den Einsatz neuer Technologien, z. B. durch so genannte ScanCars, wie sie in Kopenhagen oder Amsterdam genutzt werden, wird in Zukunft intensiv zu prüfen sein. Allerdings ist nicht nur die technische, sondern auch die rechtliche
Entwicklung abzuwarten. Zurzeit ist ein Einsatz derartiger Technologien vor dem Hintergrund der Datenschutzvorschriften in Deutschland nicht möglich, so dass es deutschlandweit auch noch keine Anwendungsbeispiele gibt. Erst wenn es eine gesicherte Rechtslage gibt, soll über eine Einführung in der Stadt Braunschweig beraten werden.
Eine konsequente Überwachung im Sinne des Ratsauftrages ist daher nur möglich, wenn zusätzliches Personal für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt wird. Die Parkraumüberwachung außerhalb der Innenstadt ist deutlich aufwändiger, da die Überwachenden einen Teil ihrer Arbeitszeit mit dem Zurücklegen der Wegstrecken in die Außenbereiche verbringen müssen.
Eine Intensivierung der Überwachung außerhalb der Okerumflut in reinen Wohngebieten wird dazu führen, dass Orte in den Fokus geraten, an denen seit Jahren zum Teil unbehelligt falsch geparkt wurde. Es kann jedoch keine Lösung sein, Rechtsverstöße dort weiterhin de facto zu dulden. Vielmehr müssen in solchen Fällen die Beschilderungen und Markierungen überprüft werden. Gegebenenfalls können bisher genutzte Parkflächen „legalisiert“ werden.
Intensivierung der Überwachung in qualitativer Hinsicht
Die Erfahrung zeigt, dass die Erteilung von Verwarnungen, insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck, die Situation kaum zu verbessern vermag. Gerade das für Fahrradfahrende gefährliche Parken unter Nichtbeachtung des Mindestabstandes in Einmündungsbereichen wird zurzeit lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 10 € geahndet. Ein höheres Verwarnungsgeld könnte verhängt werden, allerdings müsste dafür die Anzeige eines konkret von dem falsch geparkten Fahrzeug behinderten Verkehrsteilnehmenden vorliegen, was in der Praxis so gut wie nie vorkommt.
Eine verhaltensändernde Wirkung ist mithin nur zu erzielen, wenn falsch geparkte Fahrzeuge zukünftig unter konsequenterer Ausschöpfung der rechtlichen Möglichketen vermehrt abgeschleppt werden, sofern vor Ort eine mögliche Behinderung oder Gefährdung von Fußgehenden, Schulbesuchenden oder Fahrradfahrenden festgestellt werden kann. Gleiches hat zu gelten, wenn Behindertenparkplätze, Feuerwehrzufahrten oder Ladepunkte blockiert werden.
Organisatorische Voraussetzungen
Geplant sind folgende Maßnahmen zur Intensivierung der Überwachung:
- Schaffung von sechs Planstellen (derzeit Entgeltgruppe 4 TVöD, Prüfung einer Hebung erfolgt im Rahmen einer Neubewertung) zur Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Okerumflut inklusive der Berechtigung, massiv behindernd geparkte Fahrzeuge (auch innerhalb der Okerumflut) abzuschleppen.
- Einrichtung eines Schichtdienstes für die sechs Dienstposten, der die Wahrnehmung der morgendlichen Aufgaben sowie eine Überwachung auch in den Abendstunden und am Wochenende ermöglicht.
- Schaffung einer Stelle (derzeit Besoldungsgruppe A 7, Prüfung einer Hebung erfolgt im Rahmen einer Neubewertung) für die Fertigung der Kostenbescheide, die Geltendmachung der Abschleppkosten sowie die verwaltungsmäßige Abwicklung der zusätzlich anfallenden Verwarngelder.
- Personelle Verstärkung der Stadtkasse (Vollstreckung) um 2,5 Stellen (Besoldungsgruppe A 8). Da derzeit noch nicht verlässlich prognostiziert werden kann, wie hoch der Anteil insbesondere im Bereich der Abschleppmaßnahmen ist, der tatsächlich in die Vollstreckung geht, werden 1,5 Stellen zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.
- Verlagerung der Aufgabe „Abschleppen“ von 32.1 (ZOD) zu 32.2; dadurch Entlastung des ZOD insbesondere vom allmorgendlichen Abschleppen von Fahrzeugen, die z. B. Baustellenbereiche versperren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZOD können dann auch wieder in größerem Maße ihren originären Aufgaben nachkommen, wie bspw. verstärkten Kontrollen in Parks oder auf Spielplätzen.
- Durchführung einer Öffentlichkeitskampagne, um die Bevölkerung für die konsequentere Vorgehensweise bei falsch parkenden Kfz zu sensibilisieren und gleichzeitig für die Tätigkeit der Parkraumüberwachenden mehr Verständnis zu schaffen, wobei die Stadt ein klares Bekenntnis zu ihren Mitarbeitenden abgibt.
Finanzielle Auswirkungen
Folgende zusätzliche jährliche Kosten werden prognostiziert:
Personalkosten bei 32.2 (kalkulatorisch) Personalkosten Stadtkasse (kalkulatorisch) | 354.080,63 € 155.150,37 € |
Leasing 1 E-Kfz | ca. 2.000,00 € |
Gesamt | ca. 511.231,00 €
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Demgegenüber werden folgende zusätzliche Einnahmen prognostiziert:
Die Tätigkeit der neuen Parkraumüberwachenden ähnelt der Tätigkeit der jetzt schon eingesetzten „Abendschicht“. Jedoch lassen sich die Fallzahlen nicht direkt übertragen, da die neuen Schichten auch abschleppen sollen, was erheblich mehr Zeit bindet als das Ausstellen einer Verwarnung. Zurzeit werden ca. 600 Abschleppvorgänge pro Jahr eingeleitet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Fallzahl auf ca. 900 Fälle im Jahr erhöhen wird. Somit werden durchschnittlich drei Stunden pro Schicht mit Abschlepptätigkeiten und den damit verbundenen Verwarnungen und die übrigen fünf Stunden mit dem Schreiben ausschließlich von Verwarnungen ausgefüllt. Daher kann prognostiziert werden, dass die neuen Stellen in einer achtstündigen Schicht so viele Verwarnungen erteilen werden wie die Abendschicht in fünf Stunden. Das bedeutet, dass von durchschnittlich 28 Verwarnungen pro Parkraumüberwachendem und Tag ausgegangen werden kann.
Pro Abschleppvorgang werden zusätzlich zu den Verwarnungsgeldern Kosten für das Tätigwerden der städtischen Bediensteten in Höhe von durchschnittlich 54 € pro Vorgang festgesetzt.
Konkrete finanzielle Auswirkungen:
- 28 Verwarnungen x 6 Parkraumüberwachende x 203 Arbeitstage x durchschnittlich
15 € pro Verwarnung = 511.560 €
300 Kostenbescheide mit durchschnittlich 54 € = 16.200 €
Prognostizierte Einnahmen gesamt: 527.760 €
Daraus folgt, dass die Aufgabe voraussichtlich kostendeckend wahrgenommen werden kann.
Die Prognose für die zu erwartenden Einnahmen beruht auf dem derzeit geltenden Bußgeldkatalog. Es ist unterdessen angekündigt worden, dass der Bußgeldkatalog noch vor der Bundestagswahl novelliert werden soll. Die beabsichtigte teils deutliche Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder führt erfahrungsgemäß nur zu einem kurzfristigen Anstieg der Einnahmen, dann aber zu einem Rückgang. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Erhöhung der Sanktionen eine mögliche Verhaltensänderung der
Kraftfahrzeugführenden ausgleicht und die Einnahmen zukünftig in etwa das gleiche Niveau haben werden wie zurzeit.
Die Verwaltung wird das vorgelegte Konzept hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Intensivierung nach zwei Jahren evaluieren.
