Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15966-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 21-15804: Pop-up-Radweg verstetigen - Konzeptionierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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30.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antrag 21-15966 wurde in der Sitzung des Rates am 11.05.2021 zur Beratung an den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.
Ein Pop-up-Radweg ist grundsätzlich ein relativ plötzlich entstehender Radweg. In der aktuellen Diskussion in Braunschweig werden damit provisorisch eingerichtete geschützte Radfahrstreifen beschrieben. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme 21-15804-01 erklärt, dass sie der Einrichtung von geschützten Radfahrstreifen offen gegenübersteht.
Die Verwaltung hat an gleicher Stelle erläutert, dass für einen Pop-up-Radweg von der Wendenstraße bis zur Georg-Eckert-Straße eine Vielzahl an Einzelprüfungen und Abwägungen nötig wäre. Einzelne dieser Maßnahmen wurden genannt und näher erläutert.
Reduzierter Klärungsbedarf für gekürzte Pop-up-Radwegidee
Abweichend vom Antrag 21-15804 aus dem April schränkt der aktuelle Antrag 21-15966 den räumlichen Bereich für einen Pop-up-Radweg auf den Abschnitt Hagenmarkt bis Georg-Eckert-Straße ein. Damit beschränkt sich der Regelungsbedarf für die komplexe Kreuzung am Hagenmarkt auf die Reduktion der zuführenden Fahrstreifen in Richtung Bohlweg und die Anpassung der LSA-Steuerung daran. Unverändert zu klären wären aber die Anpassungen der Signalsteuerungen an den weiteren Kreuzungen und Querungen, die Ausfahrt aus der Straße Hagenscharn, die Führung oder Umleitung der Rechtsabbieger in die Dankwardstraße, die Absicherung zum Kfz-Verkehr, z.B. durch Baken mit täglicher Wartung und Kontrolle, die Anlieferung für Geschäfte und Gastronomie am Bohlweg, die Motorradstellplätze und insbesondere eine Lösung oder ein Ersatz für die Taxiplätze und die barrierefreie Bushaltestelle am Bohlweg.
Grundsätzlicher Verfahrensweg
Die Verwaltung hat in der Stellungnahme 21-15804-01 angekündigt, dass sie die nötigen Planungen und Abwägungen im Rahmen der Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ (DS 20-13342-02), Maßnahme 4.1 „Geschützte Radfahrstreifen (Protected bike lanes)“ und Maßnahme Z 2 „Konzepterstellung zur Umgestaltung von Innenstadtstraßen“ in Abhängigkeit von der Personalverfügbarkeit bearbeiten wird. Hierbei werden auch andere Straßen als die vorgeschlagene Strecke am Bohlweg untersucht werden.
Die Verwaltung strebt an, auf geeigneten Strecken die Fahrstreifenzahl für den Kfz-Verkehr zu überprüfen und ggf. zu reduzieren und die frei werdenden Flächen u.a. auch für geschützte Radfahrstreifen zu nutzen. Wo dies sinnvoll möglich ist, soll die Einrichtung auch zunächst provisorisch als Pop-up-Radweg erfolgen, um so Erfahrungen zu sammeln und die Umsetzung evtl. beschleunigen zu können.
Die Verwaltung hält dieses systematische Vorgehen gemäß Ziele- und Maßnahmenkatalog unverändert für richtig. Ein Vorziehen der Prüfung für den Bohlweg würde bedeuten, dass die derzeit (noch) sehr begrenzten Personalressourcen für den Radverkehr auf diese Maßnahme konzentriert werden müssten. Dies ginge zu Lasten anderer wichtiger Projekte wie z.B. der Planungen für die Uferstraße oder für die erste Veloroute sowie der Vielzahl kleiner Vorgänge, Anfragen etc. zum Radverkehr.
Zeitplan
Aktuell läuft das Besetzungsverfahren für eine Planstelle, die unter anderem die Umsetzung der o. g. Maßnahmen 4.1 und Z 2 übernehmen soll. Die Stellenbesetzung wird für Herbst 2021 erwartet. Eine der ersten Aufgaben ist die Ausschreibung des Planungsauftrags zur Analyse, an welchen Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung oder sehr breiten Fahrbahnen die Anlage von geschützten Radfahrstreifen sinnvoll sein kann.
In 2022 soll das Ingenieurbüro diese Straßen (u.a. den Bohlweg) analysieren und Bedarfsplanungen für Abschnitte mit geschützten Radfahrstreifen erstellen. Diese Bedarfsplanungen für geschützte Radfahrstreifen werden in die Rahmenplanung zur Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs einfließen, die gemäß Ratsbeschluss zum 30.6.2023 vorliegen soll. Diese Rahmenplanung wird parallel eng mit den Planungen zum Mobilitätsentwicklungsplan, der ebenfalls in 2023 fertig gestellt wird, abgestimmt. So wird gewährleistet, dass die einzelnen Maßnahmen auch in den Gesamtzusammenhang der Mobilitätsplanung passen. Die bauliche Umsetzung auf Grundlage der Rahmenplanung kann dann ab 2024 erfolgen.
Dieser Zeitplan schließt nicht aus, dass einzelne geschützte Radwege auch schon unmittelbar nach der planerischen Klärung durch das Ingenieurbüro realisiert werden können.
