Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16464-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion P² im Rat der Stadt Braunschweig vom 19. Juni 2021 (21-16464) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Ja, es gibt Pflichtveranstaltungen zur Fortbildung von Führungskräften im Dienst der Stadt Braunschweig. Beispielhaft seien hier genannt: „Das Rückkehrgespräch“, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz/Mobbing“ oder Schulungen zum jährlichen Mitarbeitergespräch und zum Beurteilungswesen.

 

Neben diesen Pflichtveranstaltungen werden weitere Fortbildungen zum Thema „hrung“ angeboten. Zu nennen sind hier beispielsweise „Frauen in Führung“, Führung auf Distanz“, „Die Führungskraft als Motivator*in“ oder auch „Erstmals Führungskraft so gelingt der Rollenwechsel“.

 

Außerdem bietet die Stadt Qualifizierungsangebote im Rahmen der Führungsnachwuchsförderung für den Allgemeinen Verwaltungsdienst, den Technischen Dienst und den Sozial- und Erziehungsdienst.

 

Die Fortbildungen zum Thema Führung erfolgen, sobald eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter Führungsaufgaben erhält; darüber hinaus geschehen sie anlassbezogen (zum Beispiel durch neue Regelungen).

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2017 gab es bei der Stadt Braunschweig 432 Führungskräfte (Stand: 31. Dezember 2017). Hiervon nahmen insgesamt 285 Führungskräfte an zentralen Fortbildungsveranstaltungen teil.

 

Im Jahr 2018 gab es bei der Stadt Braunschweig 439 Führungskräfte (Stand: 31. Dezember 2018. Hiervon nahmen insgesamt 175 Führungskräfte an zentralen Fortbildungsveranstaltungen teil.

 

Im Jahr 2019 gab es bei der Stadt Braunschweig 438 Führungskräfte (Stand: 31. Dezember 2019). Hiervon nahmen insgesamt 157 Führungskräfte an zentralen Fortbildungsveranstaltungen teil.

 

 

Zu Frage 3:

 

Bei der Stadt Braunschweig gibt es das Instrument der Vorgesetztenbeurteilung durch Mitarbeitende nicht.


 

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