Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16441-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsanfrage Baugebiet "An der Schölke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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30.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage 21-16441 der SPD-Fraktion vom 18.06.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Am 10.12.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) den Bebauungsplan "An der Schölke-Neu", HO 54, aufgrund eines Verfahrensmangels in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für unwirksam erklärt. Um den Bebauungsplan im Sinne des Baugesetzbuches heilen zu können, ist eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.
Die abschließende Urteilsbegründung wurde vom OVG allerdings erst Mitte Mai 2021 vorgelegt. Um sicher zu gehen, dass nicht weitere inhaltliche Mängel beanstandet wurden, konnte das Bebauungsplanverfahren nicht gestartet werden. Die nunmehr vorliegende Urteilsbegründung enthält zum Bedauern der Verwaltung keine weitergehenden inhaltlichen Hinweise. Deshalb erfolgt eine erneute rechtliche Prüfung. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung waren jedoch gerichtsseitig keine wesentlichen fachlichen Beanstandungen zu entnehmen.
Da ein Bebauungsplanverfahren immer den aktuellen Sachstand berücksichtigen muss, muss die Begründung aktualisiert werden und eine erneute Kartierung zum Artenschutz erfolgen, die voraussichtlich erst nach der Sommerpause fertiggestellt werden kann. Entsprechend kann die notwendige öffentliche Auslegung frühestens nach der Sommerpause erfolgen. Die Verwaltung zielt auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung zum Baugebiet an der Feldstraße auf einen möglichst zügigen Verfahrensabschluss ab.
