Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16155-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der seit Anfang 2020 andauernden Corona-Pandemie stehen insbesondere die Kommunen vor besonderen Herausforderungen. Sie sind als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Ort für die Bewältigung der Pandemie zuständig. Als untere Katastrophenschutzbehörde sind sie zudem seit Ende des Jahres 2020 für den Aufbau und Betrieb der regionalen Impfzentren verantwortlich. Die Vielzahl der Verbots- und Gebotsnormen, die die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen enthielt, forderte die kommunalen Ordnungsämter darüber hinaus in besonderem Maße. Daneben galt es und gilt es nach wie vor, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten, um so den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin in einem zufriedenstellenden Maße nachkommen zu können.

Unabhängig davon hatte und hat die Corona-Pandemie nahezu auf sämtliche Bereiche der Stadtverwaltung ihre Auswirkungen.

 

Die mit der Pandemie zusätzlich anfallenden Aufgaben konnten in den jeweiligen Organisationseinheiten nicht mit dem vorhandenen Personal bearbeitet werden. So wurden und werden nach wie vor sowohl der Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit als auch der Fachbereich 32 Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen bei der Bewältigung der anfallenden Tätigkeiten unterstützt. Beispielhaft sind hierbei das Containment oder aber auch die Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Corona-Verstößen zu benennen. Im Containment sind zudem 35 Bedienstete außerhalb des Stellenplans nach den allgemeinen Bestimmungen eingesetzt. Über Amtshilfeersuchen wurde dieser Bereich zudem durch Angehörige der Bundeswehr (bis zu 6 Kräfte) sowie verschiedener Landesbehörden (bis zu 10 Mitarbeiter/innen) unterstützt.

 

Einen umfangreichen Personalbedarf zog zudem der Aufbau und Betrieb des Impfzentrums nach sich. Hier musste die Stadt Braunschweig nach Vorgabe des Bundes und des Landes sehr kurzfristig eine Infrastruktur vorhalten, die Impfungen in größerem Maße ermöglichten. Wie berichtet, hatte die Stadt Braunschweig zum Betrieb des Impfzentrums mit der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, der neben der Gestellung und Ausstattung der Räumlichkeiten auch die Zurverfügungstellung von Sicherheitskräften und Sanitäterinnen und Sanitätern umfasst. Die Ärztinnen und Ärzte, die in den Impfzentren die Aufklärungsgespräche führen, werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), die impfbefähigten Personen nach entsprechender Vergabe durch die hiesigen Hilfsorganisationen gestellt. Zudem wurden für das Impfzentrum 14 Bedienstete befristet außerhalb des Stellenplans nach den allgemeinen Bestimmungen eingesetzt, auch die Bundeswehr unterstützt über Amtshilfe im Impfzentrum mit bis zu 4 Dienstkräften.

 

 

Allerdings musste die Stadt Braunschweig neben der organisatorischen Leitung des Impfzentrums auch weitere Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeiter abstellen, die einerseits den sog. „Overhead“ im Impfzentrum bilden, andererseits an verschiedenen Stationen im Impfzentrum für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

 

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

1.

In den Fachbereichen 32 Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und 50 Soziales und Gesundheit sowie im Impfzentrum Braunschweig sind derzeit aktuell noch 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt, die aus anderen Fachbereichen abgestellt wurden. Hinzu kommt eine große Anzahl an Anwärterinnen und Anwärtern, die sowohl im Bereich des Containments als auch im Impfzentrum unterstützend tätig sind.

 

Die 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Dezernate:

 

Dezernat

Anzahl MA

abgebende Fachbereiche/Referate

Dez. I

4

FB 01, Ref. 0120

Dez. II

4

FB 10, 32 und Ref. 0140

Dez. III

3

FB 60, FB 61

Dez. IV

1

FB 41

Dez. V

7

FB 50, FB 51

Dez. VI

0

 

Dez. VII

4

FB 20, 37

Dez. VIII

2

Ref. 0670, FB 68

 

15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hierbei über einen längeren Zeitraum im Impfzentrum tätig, derzeit aktuell bis zum 30. September 2021.

 

Darüber hinaus sind innerhalb der Stadtverwaltung mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihren originären Tätigkeiten seit über einem Jahr in der Gefahrenabwehrleitung oder den verschiedenen Task-Forces tätig.

 

2.

Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Impfzentrum eingesetzt sind, haben sich nach einem verwaltungsweiten Aufruf unter den rd. 4.000 Beschäftigten der Stadtverwaltung für einen freiwilligen Einsatz im Impfzentrum gemeldet. Alle Dezernate hatten diese freiwilligen Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter positiv begleitet und sahen den Betrieb des Impfzentrums als „Gesamtaufgabe“ der Verwaltung an.

 

Selbstverständlich hat die Entsendung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung in den einzelnen Fachbereichen und Referaten, die auch durch Anpassung der Ablauforganisation nicht gänzlich aufgefangen werden konnten. Da die Durchimpfung der Bevölkerung derzeit den einzigen Weg aus der andauernden Pandemie darstellt wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten entschieden, dass im Einzelfall eine Prioritätensetzung zugunsten des Betriebes des Impfzentrums erfolgte und es hierdurch ggf. zu Verzögerungen bei der originären Aufgabenwahrnehmung kommen kann.

 

3.

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 10 Mio. € zugestimmt, um für die vom Land geforderte Einrichtung und den Betrieb eines Impfzentrums kurzfristig handlungsfähig zu sein. Das Land Niedersachsen hatte eine Kostenübernahme zugesagt. Die Stadt begleicht hierbei zunächst die entstehenden Kosten und stellt sie anschliend dem Land in Rechnung.

 

Die Buchung der Personalkosten erfolgt auf der Kostenstelle 200-8531. Monatsweise wird eine Erstattung der Personalkosten beim Land beantragt. Die Erstattung der Kosten vom Land erfolgt auf das Ertragskonto 5019 sonstige außergewöhnliche Erträge.

 

 

 

 

 

 

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