Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16449-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung hatte in letzter Zeit bereits darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der

internen Verwaltungsarbeit der Organisationshoheit unterliegt, für die der Oberbürgermeister

gemäß § 85 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuständig

ist. Dies umfasst auch die Frage der Bewertung von Beamtendienstposten.

 

Zu dem Antrag der CDU-Fraktion (21-16449) vom 18. Juni 2021 nehme ich dennoch wie folgt Stellung:

 

Im Jahr 2019 hatte die Verwaltung beschlossen, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zum Stellenplan 2021 auf die 7. Auflage des KGSt-Bewertungsgutachtens umzustellen. Hierdurch soll ein moderneres Bewertungssystem mit dem Ziel eingesetzt werden, Dienstposten für Beamtinnen und Beamte entsprechend den veränderten Anforderungen sachgerecht zu bewerten und die Akzeptanz bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führungskräften sowie Personalräten zu erhöhen.

 

Die ursprüngliche Zeitplanung sah vor, dass, nach entsprechender Schulung aller Führungskräfte durch die KGSt,r über 1.400 Dienstposten im Laufe der Jahre 2019 und 2020 Dienstpostenbeschreibungen durch die Fachbereiche/Referate erstellt werden, um anschließend im Fachbereich 10 die Bewertungen zu erstellen.

Im Juli 2020 zeichnete sich jedoch ab, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten einerseits nicht alle erforderlichen Dienstpostenbeschreibungen durch die Fachbereiche/Referate erstellt werden, andererseits mussten auch die unbedingt erforderlichen Schulungen für den Bereich der Feuerwehr aus infektionsschutzrechtlicher Sicht wieder und wieder verschoben werden. Vorherige Schulungen im Bereich der Feuerwehr waren auch gar nicht möglich, da das hierfür einschlägige Gutachten der KGSt erst im Jahr 2019 veröffentlicht wurde.

 

Die Umstellung auf das neue Bewertungsgutachten unterlag der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Zustimmung der Personalvertretung galt hierbei mit der Maßgabe, dass aus Gründen der Gleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten die Stellenwertänderungen zu einem gemeinsamen Zeitpunkt umgesetzt werden.

Aktuell prüft der FB 10 alle eingehenden Dienstpostenbeschreibungen und nimmt Neubewertungen mit dem Ziel vor, mtliche Veränderungen in die Stellenplanvorlage 2022 aufzunehmen.

 

 

 

 

Eine gesonderte Beschlussfassung ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

 


 

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