Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16465-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu Frage 1.

 

Bei der Stadt Braunschweig sind aktuell von 3581,57 Planstellen 222,29 (Vollzeitäquivalente) unbesetzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Verwaltung:

 

OE

Anzahl Stellen

Unbesetzte Stellen

Quote

01

23,90

0,15

0,63%

0120

21,00

0,81

3,84%

0130

3,50

0,26

7,33%

0140

17,50

1,11

6,32%

0150

4,39

0,11

2,39%

0300

12,39

0,63

5,04%

0400

6,54

0,61

9,40%

0412

56,32

4,30

7,64%

0413

24,64

0,47

1,93%

0414

11,89

0,50

4,20%

0500

6,77

0,27

3,97%

0600

11,06

1,94

17,58%

0610

5,00

0,00

0,00%

0617

14,10

2,05

14,55%

0650

44,77

4,60

10,28%

0670

43,89

0,39

0,89%

0800

4,75

1,00

21,05%

10

169,69

9,09

5,36%

20

131,03

0,46

0,35%

32

274,95

17,00

6,18%

37

415,90

27,47

6,60%

40

132,49

0,00

0,00%

41

64,81

3,26

5,03%

50

314,03

22,66

7,21%

51

873,09

67,01

7,67%

60

68,00

2,82

4,15%

61

93,43

4,00

4,28%

65

285,83

27,08

9,47%

66

155,41

13,58

8,74%

67

245,74

4,04

1,64%

68

44,75

4,64

10,37%

 

 

 

 

 

3581,57

222,29

6,21%

 

Dieser Stand bildet eine Momentaufnahme ab. Zu berücksichtigen ist, dass für einen Großteil der aufgeführten Stellen bereits Besetzungsverfahren in unterschiedlichen Stadien laufen.

 

Darüber hinaus werden derzeit im Impfzentrum 14 Kräfte und im Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung 35 Kräfte befristet außerhalb des Stellenplans beschäftigt.

 

Die Veränderungen des Stellenplans 2021 sind nicht berücksichtigt, da der Stellenplan noch nicht in Kraft ist.

 

Zu Frage 2.

 

Die automatisierte Zeiterfassung hat (noch) keine flächendeckende Urlaubserfassung/-berechnung, so dass eine Auskunft zu nicht genommenen Urlaubstagen aus dem Urlaubsjahr 2019, die auch 2020 nicht genommen wurden, nicht möglich ist.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass es bei der Stadt nach dem Beamtenrecht und dem Tarifrecht sowohl für Beamte als auch für Beschäftigte möglich ist, Resturlaube bis zum 30. September des Folgejahres anzutreten. Weiterhin hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 6. November 2018 (Az C-619/16) entschieden, dass für den Arbeitgeber eine grundsätzliche Verpflichtung dahingehend bestehen kann, auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Beantragung und Inanspruchnahme von Erholungsurlaub hinzuweisen. Seitdem werden die Beschäftigten und Beamten zu Beginn eines jeden Jahres über ihren individuellen Resturlaub aus dem Vorjahr und die möglichen Folgen einer nicht rechtzeitigen Beantragung und Inanspruchnahme von Resturlaub unterrichtet.

 

Überlastungsanzeigen werden in der Regel dezentral in den jeweiligen Organisationseinheiten bearbeitet und nur in Einzelfällen an den Fachbereich 10 Zentrale Dienste weitergeleitet, so dass auch zu einer Anzahl insgesamt keine zentrale Auskunft erfolgen kann. Der künftige Umgang mit Überlastungsanzeigen bei der Stadt im Rahmen eines strukturierten Verfahrens befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

 

Zu Frage 3.

 

Dem Finanz- und Personalausschuss (FPA) wird zu Beginn eines jeden Jahres jeweils der aktuelle Stand der Stunden auf den Freizeitkonten getrennt nach Organisationseinheiten mitgeteilt, zuletzt zum FPA am 29. Januar 2021 (DS 21-15075). Zu beachten ist, dass sich auf den Freizeitkonten neben Überstunden/Mehrarbeitsstunden auch z. B. Stunden im Rahmen von speziellen Arbeitsflexibilisierungsregelungen sowie aus geleisteter Samstagsarbeit befinden. Weiterhin sind hier nur die über das Gleitzeitguthaben hinausgehenden Zeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst, die in der automatisierten Zeiterfassung buchen. Der Ausgleich der Zeitguthaben auf den Freizeitkonten liegt ebenso in der Verantwortung der dezentralen Organisationseinheiten wie die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit und kann zentral nicht beantwortet werden.

 

Die Informationen zu den Städtischen Gesellschaften erfolgen in einer gesonderten Stellungnahme.

 

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