Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16269-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.06.2021 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

 

Zu 1. - gestiegene Rohstoffpreise

 

 

Waren im letzten Jahr zu Beginn der Corona-Pandemie Lieferengpässe bei Lüftungsanlagen aus Norditalien festzustellen, gibt es in aktuellen Bauprojekten erhebliche Verzögerungen, Preissteigerungen oder Lieferstopps von bestimmten Baustoffen bzw. Bauprodukten.

 

Dies betrifft insbesondere:

 

Heiz-Kühl-Elemente

Farben und Lacke

Holz/Bauholz, Holzwerkstoffe

Stahl, Zaunbauarbeiten mit Metallzäunen

Kunststoffe: KG-Rohre, Drainageleitungen, Dämmstoffe, insbesondere im Bereich

der Unterdecken, extrudiertes Polystyrol (XPS), Styrodur

Materialien mit Kunststoffanteilen: Leitungen, Verteilereinbauten, Installationsrohre,

Installationskanäle, FI-Schutzschalter, Elektrotechnische-Zentralen, Unterverteilungen

 

Auch wenn die geschlossenen Verträge in der Regel bedient werden, haben einige Hersteller (z. B.: Leuchtenhersteller Zumtobel) bereits Preissteigerungen von 5 – 10 % ab August angekündigt. Einige Baustoffhändler haben für bestimmte Produkte (z. B.: Polyvinylchlorid – unplasticized  (PVC-U) Schmutzwasserleitungen nach DIN 4034-1 und Regenwasserleitungen) Lieferengpässe bis zum Herbst 2021 angekündigt. Für die laufenden Projekte wird individuell versucht, die Projektstörung (Kosten, Termine, Qualitäten/Quantitäten) auf ein Minimum zu reduzieren. Für noch nicht begonnene Projekte wird die Option der Verschiebung, der Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln oder die einer alternativen Ausführung geprüft. So unterschiedlich die Projekte sind, so unterschiedlich sind auch die Auswirkungen. Sobald die Projektreserven in den Hochbauprojekten (5 % Neubauten, 10 % Bauen im Bestand) durch Einsparungen nicht mehr ausgeglichen werden können, werden zusätzliche Investitionssteuerungsverfahren verwaltungsintern durchgeführt und im Rahmen einer zusätzlichen Objekt- und Kostenfeststellung dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Weitere Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

 

 

 

Im Tiefbau ist die differenzierte Zuordnung der Kostensteigerungen auf einzelne Baustoffe oder Gewerke nicht eindeutig möglich, da in der Regel der überwiegende Teil der Bauleistung in einer zusammenhängenden Ausschreibung vergeben wird und die Firmen die Gesamtangebote sehr unterschiedlich kalkulieren. Dennoch lassen sich die im Hochbau beobachteten Tendenzen auch im Tiefbau ausmachen. Nachdem sich in den letzten Jahren die Baupreise im Tiefbau auf einem hohen Niveau eingependelt hatten, haben die Schwankungen der Angebotshöhen und die Abweichungen von den städtischen Kostenermittlungen wieder zugenommen. Neben den Baustoffpreisen spielen dabei unverändert auch die hohe Auslastung der Firmen und der Fachkräftemangel eine wesentliche Rolle. Noch ist es – bei hohem Preisniveau – in der Regel möglich, spätestens mit einer zweiten Ausschreibung, einen Vertragspartner für die ausgeschriebenen Bauleistungen zu finden

 

2. Sand und Kiesvorkommen in Braunschweig

 

Gesamtsituation

 

Zur Gesamtsituation kann Folgendes ausgeführt werden:

Nach einer Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (1999) belaufen sich die nach heutigen Erkenntnissen abbauwürdigen Vorräte an Kies und Sand in Niedersachsen auf über 60 Milliarden Tonnen. Damit verfügt Niedersachsen im Ländervergleich nach Bayern über die größten Reserven. Bei etwa gleichbleibender Abbautätigkeit reichen die Reserven noch für über 1200 Jahre. Auch im Nahbereich, im Verbandsgebiet des RGB, befinden sich zahlreiche abbauwürdige Abbaupotenziale

 

Genehmigungen vor Bodenabbaukonzept

 

Nördlich der K4 zwischen Waggum und Bienrode wurde ein großer Bodenabbau zugelassen, der bislang nur zu einem Teil vollzogen wurde. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht dargestellt, der Abbau hat aber Bestandsschutz. Die Abbautätigkeit zwischen Waggum und Bienrode geht zurück auf eine Bodenabbaugenehmigung vom 31.01.1985. Die gesamte genehmigte Bodenabbaufläche hat eine Größe von 15 ha. Die Abbautätigkeit schritt aus verschiedenen Gründen (u. a. konjunkturelle) nur langsam voran. Nach den Antragsunterlagen für das Plangenehmigungsverfahren bezüglich des Trocken- und Nassabbaus wurde von einer überschlägigen Abbaumenge von 1,1 Mio. cbm ausgegangen. In den Jahren 2019 und 2020 sind nach den Mengennachweisen 138.240 t abgegangen.

 

Bodenabbaukonzept

 

Das „Bodenabbaukonzept Braunschweig 2020“ stammt aus dem Jahr 2002. Im Rahmen dieses Konzeptes wurden die im Stadtgebiet vorhandenen Abbaupotenziale hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Bodenabbau einerseits und dem damit verbundenen Konfliktpotenzial mit anderen Nutzungen andererseits bewertet.

 

In den engen Grenzen eines dicht genutzten Oberzentrums gibt es naturgemäß für großflächige Bodenabbauvorhaben wenig Möglichkeiten. Es stellte sich heraus, dass aufgrund von Nutzungskonkurrenzen nur wenige Potenzialflächen für den Abbau infrage kommen. Dementsprechend wurden im Flächennutzungsplan drei Konzentrationsflächen für den Bodenabbau dargestellt: Heidberg-Süd und Dibbesdorf-Ost für Sande und Stiddien-West für Kiessande. Damit sind neue Abbaugenehmigungen an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeschlossen. Die örtliche Wirtschaft hat bis dato kein durchtragendes Interesse an diesen Standorten bekundet: In den genannten Bereichen hat seit dem Jahr 2001 kein Bodenabbau stattgefunden. Der Eigentümer der Fläche nördlich der Stöckheimstraße hat aber einen Planfeststellungbeschluss erwirkt und dürfte mit dem Bodenabbau beginnen, wenn die verkehrlichen Voraussetzungen einer entsprechenden Zu- und Abfahrt durch ihn geschaffen würden.

 

 

Die Verwaltung beabsichtigt, das Bodenabbaukonzept mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu aktualisieren. Aufgrund der umfangreichen, bereits genehmigten Abbaureserven und der noch viel umfangreicheren und hochwertigeren Rohstofflagerstätten der Region außerhalb Braunschweigs, werden voraussichtlich kaum neue oder ehemalige Bodenabbaugebiete benötigt. 

Inwieweit die örtlichen Abbauunternehmer in Zukunft im Rahmen ihrer Genehmigungen vorhaben, alte Kiesgruben zu reaktivieren, vorhandene Abbaugenehmigungen weiter auszuschöpfen bzw. neue Abbaugebiete zu erschließen, liegt in deren Verantwortungsbereich und kann von der Stadt Braunschweig nicht vorhergesehen werden.

 

 

3. recycelte Rohstoffe bei städtischen Bauprojekten

 

 

Die Nutzung von Recyclingmaterialien wurde kürzlich in anderem Zusammenhang im Bau-ausschuss (Ds. 21-15121-01) behandelt.

 

Dies vorangestellt, ergibt sich folgendes Bild:

 

Tiefbaumaßnahmen:

"Die Verwaltung weist derzeit in allen Ausschreibungen für Baumaßnahmen auf Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Merkblätter und Richtlinien hin, in welchen der Einsatz von Recyclingbaustoffen geregelt ist. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit mit dem Ziel, im Tiefbau zukünftig vermehrt Recycling-Baustoffe einzusetzen. Bisher lag dies überwiegend in der Hand der Bieter, denen der Einsatz von Recylingbaustoffen, bei Eignung und Gleichwertigkeit vertraglich freigestellt ist. Ergänzend zu den umweltrechtlichen und bautechnischen Belangen berücksichtigt die Verwaltung bei der Entscheidung über den Einsatz von Reyclingbaustoffen, dass nach Ende der Lebensdauer die Baustoffe möglichst sortenrein getrennt wiederverwertet werden können. Gerade bei ergänzenden Arbeiten wie z.B. Umbauten im Bestand kann dies gegen den Einsatz von Recycling-Materialien sprechen.

 

Die Mengenanteile von Recycling-Baustoffen an den eingesetzten Baustoffen werden nicht erfasst. Eine feste Zielquote für den Einsatz von Recyclingmaterialien besteht nicht und erscheint auch nicht sinnvoll. Aktuell werden insbesondere im Bereich des Asphaltbaus (Asphalttrag-, sowie -binderschicht) Recyclingbaustoffe verwendet. Ziel soll es zukünftig sein, auf Basis der in Überarbeitung befindlichen Standards, immer dann Recyclingbaustoffe einzusetzen, wenn dies bautechnisch und umweltrechtlich mit vertretbarem Aufwand möglich und wirtschaftlich angemessen ist."

 

Hochbaumaßnahmen:

Eine Mengenermittlung der verbauten Recycling-Baustoffe ist nicht möglich, da sie nicht gesondert einzeln aufgeführt werden. Alle Baustoffe müssen dem Bauproduktenrecht entsprechen. Den Unternehmen ist es freigestellt, Recyclingmaterialien zu verwenden. In einigen Bereichen gibt es auf dem Markt zugelassene Produkte, die auch regelmäßig zum Einsatz kommen. Im Hochbau kommen zum Beispiel Holzwerkstoffe (z. B. OSB-Platten), Dämmstoffe aus Altpapier oder Stahl und Glas mit Recyclinganteilen zur Anwendung oder es werden Abdeck-folien aus recyceltem Tetrapak eingesetzt. Ein aktuelles Beispiel sind die neuen Holzmodul-bauten für die NO und das Lessinggymnasium. In ihnen wurde neben dem nachhaltigen Baustoff Holz eine Wärmedämmung als Zellulose-Einblasdämmung verbaut.

Bisher wurde der Einsatz von Recyclingstoffen nicht explizit gefordert. Im Sinne des Wettbewerbs wurde auf den Preis abgestellt. Zukünftig könnte jedoch neben dem Preis auch der Grad der Nachhaltigkeit in den Wettbewerb gestellt werden, ohne dass gegen das geltende Vergaberecht durch Produktvorgaben verstoßen wird. Dies könnte zu einer Baukostensteigerung führen. Es wäre daher sinnvoll, im Rahmen eines ausgewählten Projektes (z. B.: Kita Rautheim) die Effekte (Kosten, Termine, Marktgängigkeit/Wettbewerb) zu untersuchen und als weitere Entscheidungsgrundlage dem Rat zur Verfügung zu stellen.

Um im Vorfeld das spätere Recycling von Baustoffen zu erleichtern, wird auf Verbundstoffe vor allem bei hohen Mengenbedarfen möglichst verzichtet. Dies betrifft u. a. Fassadenbekleidungen aus Wärmedämmverbundsystemen, die seit einigen Jahren weitestgehend vermieden werden konnten.

 

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