Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16181-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu Frage 1:

 

Über den Sachstand zur Verwaltungsmodernisierung wurde zuletzt mit Mitteilung außerhalb von Sitzungen Haushaltsoptimierung und Verwaltungsmodernisierung Teilprojekt Haushaltsoptimierung (HHO) sowie aktueller Projektstand der Verwaltungsmodernisierung (DS 20-13834) berichtet.

 

Die KGSt hat ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Neben den fachbereichs- bzw. dezernatsspezifischen Themen, die in den jeweiligen Facheinheiten verantwortet und weiterverfolgt werden, sind darin Empfehlungen zu den zentralen Handlungsfeldern Personalmanagement, Verwaltungsdigitalisierung und Investitionssteuerungsverfahren, Interdisziplinäre Projektarbeit und Dezentrale Ressourcenverantwortung dargestellt. An Schwerpunktthemen aus einzelnen Handlungsfeldern wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten bereits gearbeitet (z. B. Überarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes, Neukonzeption der Leistungsorientierten Bezahlung, Neufassung der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit, Einführung der elektronischen Aktenführung, Konzipierung von im gesamtstädtischen Interesse liegenden Workflows der allgemeinen Schriftgutverwaltung, Entwicklung und Umsetzung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur interdisziplinären Projektarbeit).

 

Zur Konzipierung, Koordinierung und Umsetzung der gesamtstädtischen Modernisierungsvorhaben wurde entsprechend den Empfehlungen der KGSt eine Stelle „Sachbearbeitung Verwaltungsmodernisierung“ eingerichtet. Die Ausschreibung ist inzwischen erfolgt, das Auswahlverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Nach Besetzung der Stelle wird das konkrete weitere Vorgehen festgelegt.

 

Zu Frage 2:

 

Da die Überschrift der Anfrage den Begriff der „Privatisierung“ verwendet, ist vorab ist erst einmal festzustellen, dass die Stadt Braunschweig aktuell und in der jüngsten Vergangenheit überhaupt keine Überlegungen anstellt, die in Richtung einer Privatisierung oder eines „Verkaufs“ der städtischen Kitas zielen. Die Abgabe der kommunalen Trägerschaft für die Kitas ist also nicht Gegenstand der Überlegungen.

 

Unabhängig von den zu Frage 1 genannten Ausführungen findet derzeit in der Abt. 51.3 Kindertagesstätten des FB 51 Kinder, Jugend und Familie eine Organisationsuntersuchung statt, deren Bestandteil auch die Optimierung interner Prozesse und Rahmenbedingungen ist. In diesem Zusammenhang ist der Gutachter der Frage nachgegangen, ob die Überführung der Abteilung 51.3 in eine andere Rechtsform, wie z.B. einen Eigenbetrieb, dazu beitragen könnte, u.a. in den Bereichen Fachkräfteakquise und Verkürzung von Stellenbesetzungsverfahren Optimierungspotentiale zu erschließen und insgesamt eine größere Flexibilität in den Abläufen und Strukturen zu erreichen.

 

Der derzeitige Informationsstand lässt jedoch noch keine umfassende und vollständige Beurteilung von Vor- und Nachteilen einer Rechtsformänderung sowie möglichen Auswirkungen zu, so dass eine abschließende Verwaltungsmeinung auf einer belastbaren Grundlage bisher nicht gebildet werden konnte. Ein sämtliche Aspekte berücksichtigender Abschlussbericht des Gutachters liegt noch nicht vor, der Gutachter soll zunächst gebeten werden, seinen Vorschlag hinsichtlich der Vorteile eines Eigenbetriebes substantiierter darzustellen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Nein.


 

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