Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) vom 5. Juli 2004 in der zurzeit geltenden Fassung bedarf aus verschiedenen Gründen mit Wirkung vom Beginn des Schuljahres 2021/2022 diverser Änderungen.

 

Die Zuständigkeit des Rates, über Satzungen zu entscheiden, ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Es handelt sich im Einzelnen um folgende Änderungen:

 

Zu Art. I 1.: Grundschulbezirke

Die Bezeichnung der Grundschule Lindenbergsiedlung wurde mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Grundschule Lindenberg geändert.

 

Zu Art. I 2.+3.: Schulbezirk der Hauptschulen und der Realschulen

Die Hauptschule und die Realschule im Schulzentrum Heidberg wurden zum Ende des Schuljahres 2016/2017 aufgehoben.

 

Zu Art. I 4.: Schulbezirke der Gymnasien

 

a) Auf Wunsch des Landkreises Gifhorn wird die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern
    aus Gemeinden des Landkreises Gifhorn an das Lessinggymnasium neu geregelt.

 

b) Auf Wunsch der Landkreise Helmstedt und Peine sowie der Städte Salzgitter und Wolfen-
    büttel werden diese dem Schulbezirk des altsprachlichen Zweiges des Wilhelm-Gymna-
    siums ab Jahrgang 7 zugeordnet.

 

c) Auf Wunsch des Landkreises Helmstedt wird der Schulbezirk des Musikzweiges des
    Gymnasiums Gaußschule um den Landkreis Helmstedt erweitert.

    Auf Wunsch des Landkreises Goslar entfällt dessen Zuordnung zum Schulbezirk des
    Musikzweiges des Gymnasiums Gaußschule.

 

Zu Art. I 5.: Schulbezirke der Förderschule Schwerpunkt Lehren und der Förderschule Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

 

a) Die Heinrich-Kielhorn-Schule, Förderschule Schwerpunkt Lernen, wurde zum Ende des
    Schuljahres 2016/2017 aufgehoben.

    Auf Wunsch des Landkreises Gifhorn entfällt dessen Zuordnung zum Schulbezirk der

    Förderschule Schwerpunkt Lernen.

 

b) Auf Wunsch des Landkreises Goslar entfällt dessen Zuordnung zum Schulbezirk der För-

    derschule Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.

 

Zu Art. I 6.: Schulbezirk der Integrierten Gesamtschulen

Die Integrierte Gesamtschule Volkmarode hat mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 den Namen Sally-Perel-Gesamtschule erhalten.

 

Zu Art. I 7. a) – o): Änderung und Ergänzung der Zuordnung von Straßen

Es handelt sich um neue oder um umbenannte Straßen, deren Benennung die jeweils zuständigen Stadtbezirksräte seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung im Jahr 2017 beschlossen haben und die Vergabe von neuen Hausnummern in Straßen, die wie in der Anlage dargestellt, den einzelnen Grundschulbezirken zugeordnet werden.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise