Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16479

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 


Mit dem Bauantrag wird der Neubau einer Reihenwohnhausanlage mit 5 Wohneinheiten
beantragt. Die Hofanlage Hegerdorfstraße 31 ist ein Gruppendenkmal gem. § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG). Zudem befindet sich ein Wohnhaus auf dem Grundstück, das ein Einzeldenkmal darstellt. Es liegt eine positive Stellungnahme der Denkmalpflege mit Auflagen zum Denkmalschutz vor.

 

Nach Vorliegen aller Stellungnahmen der Fachbehörden ist eine Baugenehmigung

 ggf. mit Auflagen – zu erteilen.

 

Der Antragsteller ist derzeit aufgefordert, noch ausstehende Nachweise zum Bauordnungsrecht zu führen.

 

 


 

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