Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16278-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210367 - GHS Rüningen/Kellerwandsanierung
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen / Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 769.500,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 769.500,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 769.500,00 €
Im Rahmen der Sanierung der GS/HS Rüningen (Beschluss DS 17343/14 vom 15.01.2015) mit den Schwerpunkten Inklusion, Brandschutz und Haustechnik hat sich herausgestellt, dass eine umfängliche Sanierung der Kellerwände notwendig ist, bevor in einem weiteren Schritt die gesamten Grundleitungen mit Schulhof zu sanieren sind.
Das Schulgebäude besitzt Klassenräume im Kellergeschoss, die bis zur Fensterbank im Erdreich eingelassen sind. Eindringende Feuchtigkeit führt zu massiven Putzschäden in den Klassenräumen und Flurbereichen und führt an den Außenwänden der Unterrichtsräume zu einer Schimmelbildung, die eine Gesundheitsgefährdung für Schüler und Lehrpersonal darstellt. Mithin liegen die sachliche Notwendigkeit und die zeitliche Unabweisbarkeit vor, die eine umgehende Umsetzung der Mittel und Abwendung der Gefahr erforderlich machen.
Es wird mit Gesamtkosten für die Kellerwandsanierung i.H.v. 1.002.300 EUR gerechnet. Der Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss soll in einer der nächsten Bauausschusssitzungen eingeholt werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde bereits mit ersten Arbeiten begonnen. Für das Haushaltsjahr 2021 werden zur Fortführung 769.500 € benötigt, die außerplanmäßig bereitzustellen sind, sofern der Bauausschuss dem Vorhaben zugestimmt hat.
Im Haushaltsplan 2021 sind bei dem Projekt „GS/HS Rüningen/Sanierung (4E.210130)“ kassenwirksame Haushaltsmittel i.H.v. 900.000 € veranschlagt. Aus Transparenzgründen wurde für die Kellerwandsanierung ein eigenes Projekt GHS Rüningen/Kellerwandsanierung (4E.210367) eingerichtet. Daher sind die im Jahr 2021 benötigten Mittel außerplanmäßig auf das neue Projekt umzusetzen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | 4E.210130.00.505 / 421110 | GS/HS Rüningen/Sanierung | 769.500 € |
3. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 5E.660157 - Altstadtmarkt/Umbau Haltestellen
Sachkonto 787210 - Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 130.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 390.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung: 130.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 520.000,00 €
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Bushaltestellen am Altstadtmarkt barrierefrei umgestaltet und mit einem Wetterschutz versehen werden.
Für diese Maßnahmen liegt jetzt das Submissionsergebnis vor. Die Angebotssumme des Erstbieters liegt deutlich über der Kostenschätzung.Die Gesamtkosten erhöhen sich von 330.000 € (aufgrund des PlUA-Beschlusses 21-15040 für erledigt erklärte Beschlussvorlage 21-15052 vom 27.01.2021) um 220.000 € auf 550.000 €. Es besteht eine Deckungslücke in Höhe von 130.000 €. Um die Maßnahme in 2021 umsetzen zu können, sind entsprechende Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen.
Die Maßnahme ist sachlich unabweisbar, da die Verkehrsanlagen gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zu gestalten sind. Da die Maßnahme Teil der Baumaßnahmenkette der Kanalsanierung der SEBS ist (Kanalsanierung in der Sonnenstraße / Altstadtmarkt, dann Bau der Bushaltestellen und dann Bau der Kanalbaumaßahme in der Breiten Straße durch die SEBS), liegt auch die zeitliche Unabweisbarkeit vor.
Die Maßnahme wird grundsätzlich gefördert. Zur Zeit finden Prüfungen statt, ob weitere Fördergelder aufgrund der Kostensteigerungen eingebracht werden können.
Deckungsmittel für die überplanmäßige Mittelbereitstellung stehen auf den u. g. Projekten i. H. v. insgesamt 130.000 € zur Verfügung. Die Planungsmittel i. H. v. 100.000 € für die Straßenerneuerung Alte Frankfurter Straße werden nicht benötigt, da die Maßnahme aktuell nicht weiter verfolgt wird. Weitere Deckungsmittel in Höhe von 30.000 € stehen in dem Projekt Stadtbahnbau / Folgemaßnahmen zur Verfügung, die nach derzeitigem Stand ebenfalls nicht benötigt werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag - € - |
Minderauszahlungen | 5E.660075.00.500.663 / 787210 | Alte Frankfurter Straße / Straßenerneuerung | 100.000 |
Minderauszahlungen | 5S.660017.00.500.663 / 787210 | Stadtbahnbau / Folgemaßnahmen | 30.000 |
4. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 5E.660136 - Brücke Im Alten Dorfe / Ersatzneubau
Sachkonto 787210 - Tiefbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 250.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 0,00 €
Haushaltsrest 2020 497.654,65 €
überplanmäßig beantragte Auszahlung: 250.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 747.654,65 €
Der Neubau der Brücke Rühme-Kralenriede „Im Alten Dorfe“ ist im Rahmen der Renaturierung der Schunter im Bereich Butterberg Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.01.2021.
Die Schunterrenaturierung und somit auch die Brücke werden von der NBank gefördert. Der Wasserverband Mittlere Oker ist Auftraggeber aller Arbeiten und Ingenieurleistungen die im Zusammenhang mit der Schunterrenaturierung stehen, also auch der Brücke Rühme-Kralenride „Im Alten Dorfe“. Mit der Verwaltung wurde die Maßnahme planerisch abgestimmt, da nach Abschluss der Baumaßnahme das Brückenbauwerk in die Unterhaltungsplicht der Stadt übergeht.
Das Projekt „Brücke Im Alten Dorfe / Ersatzneubau“ wird vom Wasserverband Mittlere Oker (WVMO) realisiert. Die Kosten werden aus dem Teilhaushalt 66 getragen.
Bisher ist die Verwaltung von Gesamtkosten von rd. 520 T€ ausgegangen. Nach den neuesten Erkenntnissen erhöhen sich die Gesamtkosten (Bau-und Ingenieurkosten) auf rd. 770 T€.
Als Gründe für die Kostensteigerungen benennt der WVMO insbesondere die folgenden Punkte:
- Die immer noch anhaltende sehr gute Auftragslage im Bausektor verbunden mit der durch die Pandemie entstandenen Materialknappheit auf den Rohstoffmärkten.
- Für die Baustraße müssen zwei Verrohrungen, einmal über den Graben des Pumpwerks der SE-BS und ein weiters Mal über die Schunter für die Ausführung der Arbeiten auf der westlichen Schunterseite hergestellt werden.
- Da die Kosten der Ingenieurleistungen abhängig von den Baukosten sind, erhöhen sich auch die Kosten für die Ingenieurleistungen.
- Das Ingenieurbüro wurde darüber hinaus mit der Duchführung der Veröffentlichung und der Submission für die Vergabe diese Projektes beauftragt, was ursprünglich nicht geplant war.
- Weiter wurde der Einsatz einer ökologischen Bauüberwachung für die Brückenbauarbeiten nicht berücksichtigt, da dies erst Auflage im Planungsprozess wurde.
Die Umsetzung der Maßnahme muss noch in diesem Jahr erfolgen, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Ein Verschieben der Maßnahme würde die Förderung gefährden und damit die städtischen Kosten für dieses Bauwerk deutlich erhöhen.
Deckungsmittel stehen in den nachfolgenden Projekten „Brückenerneuerungen (4S.660018)“ und „Sidonienbrücke/ Ersatzneubau (5E.660110)“ zur Verfügung.
Die in dem Projekt „Brückenerneuerungen (4S.660018)“ ursprünglich geplante Maßnahme des Lageraustauschs an der Brücke Helmstedter Straße muss verschoben werden und wird zu einem späteren Zeitpunkt haushaltsneutral wieder neu veranschlagt.
Die Deckungsmittel im Projekt „Sidonienbrücke / Ersatzneubau (5E.660110)“ sind erspart und können deshalb angeboten werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag - € - |
Minderaufwand | 4S.660018.02.505.663 / 421210 | Brückenerneuerungen | 200.000 |
Minderauszahlungen | 5E.660110.00.500.663 / 787210 | Sidonienbrücke / Ersatzneubau | 50.000 |
