Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16478
Grunddaten
- Betreff:
-
Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss der Altlastensanierung Gebhard-von-Bortfelde-Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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20.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2 lit. a) der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei dieser Vorlage für das Projekt „Altlastensanierung Gebhard-von-Bortfelde-Weg“ um einen Beschluss über die Durchführung und die Kostenfeststellung einer Baumaßnahme, für die der Bauausschuss zuständig ist. Die Planung war bereits Gegenstand der Drucksache Nr. 21-15542 im Planungs- und Umweltausschuss.
- Begründung und Beschreibung der Tiefbaumaßnahme
Im Gebhard-von-Bortfelde-Weg befindet sich im Straßenbereich auf städtischem Grund eine massive Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW). Die Fläche gehörte zum ehemaligen Straßenbahnbetriebsdepot Hohetor. Nach der Betriebseinstellung gab es vielfältige gewerbliche Folgenutzungen, die den Schaden verursacht haben können. Wer seinerzeit die Verunreinigung verursacht hat, ließ sich trotz aufwändiger Recherchen nicht mehr ermitteln. Für den Schaden besteht nach dem Bundesbodenschutzgesetz Sanierungsbedarf. Zur Sanierung verpflichtet ist in diesem Fall die Stadt als Grundstückseigentümerin und somit als sogenannte Zustandsstörerin.
Zur Vorbereitung wurde ein Sanierungskonzept durch den nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz anerkannten Sachverständigen Dr. Zarske erstellt. Dieses Konzept wurde im Rahmen eines Förderantrags von der Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim geprüft und für förderungswürdig erkannt.
Ziel der Sanierung ist es, das massiv belastete Schadenszentrum zu beseitigen, um eine fortwährende Schädigung des Schutzgutes Grundwasser und eine Verbreitung der Untergrundverunreinigung mit dem Grundwasserabstrom zu verhindern. Weiterhin sollen durch die Maßnahmen das direkt benachbarte Gebäude einer Kindertagesstätte und die angrenzende Wohnnutzung vor möglichen Gefährdungen geschützt werden. Hierfür sind die Entfernung des Schadensherdes durch Bodenaustausch (Großlochbohrungen) und eine Bodenluftabsaugung sowie eine hydraulische Sicherungsmaßnahme vorgesehen.
Der Zugang zum Umspannwerk Gebhard-von-Bortfelde-Weg 2 und dem Johanniterhaus Braunschweig wird für die Feuerwehr und die Braunschweig Netz GmbH für die Dauer der Bodensanierung gewährleistet.
- Kosten
Ein vereinfachtes Investitionssteuerungsverfahren wurde durchgeführt.
Die Kostenberechnung für das Gesamtprojekt wurde vom Ingenieurbüro BGA GbR und der Verwaltung erstellt und hat folgendes Ergebnis:
Ingenieurleistungen Baustelle: 27.500 €
Bauleistungen: 545.905 €
Entsorgung gefährlicher Abfälle 184.300 €
Entsorgung gering belasteter Abfälle 79.650 €
Bodenluftabsaugung 75.620 €
Grundwasserreinigung 54.325 €
Summe netto: 967.300 €
MwSt. 19 %: 183.787 €
NGS-Gebühr 12.901 €
Insgesamt brutto: 1.163.988 €
Rundung auf 1.164.000 €
Die gering belasteten Abfälle zur Beseitigung sind nach Zustimmung des zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes zur Ablagerung auf der Deponie Watenbüttel geeignet und sollen dort entsorgt werden.
Die Gesamtkosten werden somit auf ca. 1.164.000 € berechnet.
- Bauzeit
Die Umsetzung der Maßnahme soll in der Zeit von November 2021 bis Februar 2022 erfolgen.
- Finanzierung
Die Differenz zu den Gesamtkosten ist durch die zusätzlichen Einnahmen aus der Förderrichtlinie Altlasten – Gewässerschutz (Richtlinie über die Zuwendungen zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten) i. H. v. rd. 374.000 € gedeckt, die zu Mehrausgaben berechtigen. Der Förderbescheid liegt seit Dezember 2020 vor.
Damit stehen im Projekt rd. 1.174.000 € zur Verfügung.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 werden die Haushaltsmittel auf den notwendigen Bedarf angepasst.
