Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16424-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmbelastungen durch Rangierarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17. Juni 2021 (DS 21-16424) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die in der Anfrage geschilderten Lärmbelastungen von Rangierarbeiten gehen von der Rail Adventure GmbH aus. Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit obliegt hier dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Die Fragen 1 bis 3 wurden daher mit der Bitte um Stellungnahme an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig weitergeleitet.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat folgende Antworten übermittelt:
Zu Frage 1:
Für die von der Firma RailAdventure GmbH angegebenen Tätigkeiten der Eisenbahnfahrten für den Event- und Transportbereich sowie spezielle Test- und Überführungsfahrten in der Bahnindustrie besteht keine Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine sog. nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach dem BImSchG. In wie weit die Lärmimmissionen in bereits vorhandenen Genehmigungen wie z.B. Baugenehmigungen oder Planfeststellungsverfahren betrachtet wurden, bitte ich Sie bei den dafür zuständigen Behörden zu erfragen.
Zu Frage 2:
Die Firma RailAdventure GmbH wurde im Rahmen eines laufenden Baugenehmigungsverfahrens zur Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens seitens des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes aufgefordert. Dieses liegt inzwischen vor und befindet sich noch in der Überarbeitung.
Zu Frage 3:
Dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ist aktuell ein laufendes Baugenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Zughotels um den Neubau einer Unterflurdrehbank und einer Wetterschutzhalle bekannt. In diesem Verfahren wurde das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig auch nur auf Nachfrage unseres Hauses beteiligt. Weitere geplante Baumaßnahmen sind dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig aktuell nicht bekannt.
Hinweise der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Nach Mitteilung der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Gesellschaft für Eisenbahnaufsicht mbH (LEA), erfolgte die Planfeststellung der Bahnanlagen in diesem Bereich im Zusammenhang mit der Verlegung des Braunschweiger Hauptbahnhofs in den 1950-er Jahren nach damaligen Planrechtsvorschriften durch die Deutsche Bundesbahn. Ob diese Planfeststellung auch die bestehende Halle regelt, sei der LEA nicht bekannt. Der langjährige Nutzungszweck der Liegenschaft als Wagenwerk der DB, nämlich die Reparatur, Reinigung und Abstellung von Eisenbahnfahrzeugen unterscheide sich nach Aussage der LEA nicht wesentlich von der derzeitigen Nutzung der Liegenschaft durch die RailAdventure GmbH. Die entsprechenden Akten müssten bei der Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundesbahn, der heutigen DB Netz AG, angefordert werden.
In den von der LEA 2019 und 2021 erteilten Betriebsgenehmigungen für die Wiederaufnahme des Bahnbetriebs durch die RailAdventureGmbH sind keine Regelungen zu Lärmimmissionen enthalten.
Zu Fragen 2 und 3:
Unabhängig von den Ausführungen zu Frage 1 obliegt der Bauaufsichtsbehörde der Verwaltung die Prüfung des Bauantrags für den genannten Hallenneubau der RailAdventure GmbH, da Gebäude (anders als die Gleisanlagen) grundsätzlich durch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung erfasst werden. Im Zuge dieses Baugenehmigungsverfahrens wird die geplante zusätzliche Nutzung auch in Hinblick auf die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte bereits in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig überprüft. Allerdings würde selbst eine Ablehnung des Bauantrags voraussichtlich nichts an der derzeit bestehenden Nutzung des Außengeländes verändern, bzw. zumindest keine zeitnah umzusetzende Lösung bewirken können. Weitere Bauanträge liegen der Verwaltung zurzeit nicht vor.
