Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16349-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2021 (Ds. 21-16349) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung obliegt entsprechend dem Achten Sozialgesetzbuch (SBG VIII) und dem Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Evaluationsergebnisse auf Ebene des Landes werden grundsätzlich in die Bedarfsplanung einbezogen und können eine zusätzliche Orientierung bieten, wobei letztendlich die Datenlage der einzelnen Kommunen ausschlaggebend ist.

 

Sowohl die aktuelle Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2019/2020 bis 2025/2026 (Ds. 20-13154) als auch der Kita-Kompass (Ds. 21-15113) und mehrere Stellungnahmen der Verwaltung (Ds. 20-13955 und aktuell Ds. 21-16304) weisen die zusätzlichen Bedarfe der Flexibilisierung des Einschulungsalters in der Stadt Braunschweig und deren Berücksichtigung aus.

 

Selbstverständlich ist es dem Rat der Stadt Braunschweig unbenommen, eine an das Land Niedersachsen gerichtete Resolution zu beschließen, um die durch das Land Niedersachsen ausgelöste Kita-Bedarfslage zusätzlich zu unterstreichen.
 

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