Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16278-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4S.neu – Mobile Endgeräte Lehrkräfte
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.564.758,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.564.758,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.564.758,00 €
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024) ist mit RdErl. D. MK v. 04.06.2021 am 23.06.2021 veröffentlicht worden. Ziel dieser Fördermaßnahme ist der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte. Hiermit soll kurzfristig ermög- licht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schuli- schen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet.
Für die Stadt Braunschweig sind Fördermittel i. H. v. 1.564.758 € vorgesehen. Förderfähig ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops und Notebooks, keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme (z.B. Software für Geräteverwaltung -Mobile Device Management-) sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs.
Die Wartung, der Betrieb der anzuschaffenden Fördergegenstände sowie Ersatzbeschaffun- gen und Reparaturkosten sind nicht förderfähig.
Der Förderantrag muss bis spätestens 30.09.2021 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eingegangen sein. Die Umsetzung der Mittel und die Abrechnung gegenüber dem Land müssen bis 31.12.2021 erfolgt sein.
Da es sich um eine Beschaffung von persönlichen Endgeräten für Lehrkräfte handelt, und für diese Beschaffung bisher keine Ansätze im Haushalt vorhanden sind, muss eine außer- planmäßige Ausgabe und Einnahme für 2021 beantragt werden. Diese Ermächtigung ist vor der Beschaffung der Geräte erforderlich. Die Vergabe- und die Lieferzeiten bei dem ge- planten Volumen ist in diesem Zeitraum kaum realisierbar. Eine Fristverlängerung bis 31.03.2022 ist in begründeten Ausnahmefällen möglich und würde hier beantragt werden.
Um jedoch bei den zu erwartenden Lieferzeiten so schnell wie möglich eine Vergabe bzw.
Bestellung der Geräte auslösen zu können, ist die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabeermächtigung umgehend erforderlich. Ob ein Ratsentscheid im Oktober 2021 für ei- ne zeitgerechte Lieferung der Geräte und Abrechnung der Verwendungsnachweise ausrei- chen würde, erscheint nach den Erfahrungen aus dem Sofortausstattungsprogramm für die Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler fraglich. Die Umsetzungsfrist musste von Ende 2020 auf den 31.03.2021 und dann erneut auf den 30.06.2021 verlängert werden.
Der Verwendungsnachweis für das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ist ein- schließlich möglicher Fristverlängerung bis spätestens 31.03.2022 beim Land (bereits ge- prüft durch das RPA) vorzulegen. Bei dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ist nach Aussage des NST eine weitere Verlängerungsoption unwahrscheinlich.
Aus den Handlungsempfehlungen für die Schulen ist ersichtlich, dass die Schulträger ver- pflichtet sind, die Administration der Geräte und Einbindung in die Infrastruktur zu gewähr- leisten. Sie sind nicht verpflichtet, darüberhinausgehenden Support oder die Reparatur der Geräte zu gewährleisten.
Es liegt noch kein rechtsverbindlicher Förderbescheid vor, so dass die in Aussicht gestellten Fördergelder noch nicht zur Deckung der hier außerplanmäßig beantragten Haushaltsmittel herangezogen werden können. Wenn der Förderbescheid vorliegt, wird nachträglich auf diese Erträge als Deckung zurückgegriffen. In dieser Übergangszeit kann bei der Deckung nur auf die Überschussrücklage verwiesen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | Überschussrücklage |
| 1.564.758 € |
