Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16216-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zeitplan, der nach der zum 01.01.2020 erfolgten Besetzung der Koordinierungsstelle Nachbarschaftszentren zur Erarbeitung des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren aufgestellt wurde, konnte aufgrund der Pandemie nicht eingehalten werden.

 

Da die pandemische Situation zum Zeitpunkt der Stellungnahme 20-12865-01 noch nicht abzusehen war, sind die beschriebenen Zeithorizonte zwischenzeitlich obsolet. Die Ankündigung pandemiebedingter Verzögerungen erfolgte bereits mit der Mitteilung a. v. S. (DS 20-13156) am 09.04.2020.

 

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 04.06.2021 (DS 21-16216) wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Wie im Ratsbeschluss zur Erarbeitung eines Bedarfsplans Nachbarschaftszentren (DS 18-08424) gefordert, hat die Verwaltung eine stadtteilbezogene Bestandsaufnahme der vorhandenen institutionellen Begegnungsmöglichkeiten vorgenommen. Die Ergänzungen um die jeweiligen Konzepte, Ausstattungen und Nutzerstrukturen stehen teilweise noch aus.

 

Parallel ist durch die begleitende Arbeitsgruppe zur Bedarfsplanerstellung ein Rahmen­konzept unter dem Titel „Leitlinien Nachbarschaftszentren Braunschweig“ entwickelt worden, welches Aussagen zu inhaltlichen Grundsätzen, räumlichen Rahmenbedingungen, not­wendigen personellen und finanziellen Ressourcen sowie Kooperations- und Netzwerk­strukturen beinhaltet.

 

Zu Frage 2:

Die vorgesehenen Beteiligungsveranstaltungen zur Bedarfsermittlung in den Stadtbezirken befinden sich aktuell in der Vorbereitung und sollen im Laufe des zweiten Halbjahres durchgeführt werden. Ein konkreter Terminvorschlag für den Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde existiert jedoch noch nicht.

 

Zu Frage 3

Im Anschluss an den Partizipationsprozess werden die entsprechenden Resultate mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme zusammengeführt und im Zuge einer vorzunehmenden Priorisierung mit konkreten Standortplanungen, Konzepten und Kostenschätzungen unter­füttert. Das Einbringen des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren in den politischen Gremien­lauf und ein entsprechender Ratsbeschluss sind für Anfang 2022 vorgesehen.

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