Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16467-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.06.2021 (DS 21-16467) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß dem vom Rat beschlossenen Medienentwicklungsplan werden im Zeitraum von 2019 bis 2023 insgesamt 27,9 Millionen Euro in die Digitalisierung der Schulen investiert, von denen lediglich ein Anteil von 13,7 Millionen Euro durch den Digitalpakt gefördert werden kann. Die darüber hinaus gehenden 14,2 Millionen Euro übersteigen das Budget der für Braunschweig maximal von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel und werden zusätzlich als städtische Mittel zur Verfügung gestellt. Der seitens des Landes vorgegebene Zeitplan für den Digitalpakt ist aus Anlage 1 ersichtlich.

Zu der Darstellung in der Anfrage ist anzumerken, dass es sich bei den im Rahmen des Digitalpakts zusätzlichen Hilfsprogrammen in großen Teilen um Beschaffungen (Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler für das Distanzlernen von zu Hause sowie persönliche mobile Endgeräte für den Verleih an Lehrkräfte) handelt, für die der Schulträger nicht zuständig ist und für die er auch daher keine Personalkapazitäten vorhält. D. h. diese Beschaffungen müssen mit dem für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans inkl. Digitalpakt vorhandenen Personalressourcen erfolgen. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfristen des Sofortausstattungsprogramms für Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler und den Leihgeräten für Lehrkräfte führt dies auch zu Verzögerungen in der Beantragung der anderen Fördermittel im Digitalpakt.

 

Das Projekt „HeyAlter!“ ist sehr zu begrüßen und hat -gerade in der Anfangsphase- zur Bewältigung der Pandemie in Braunschweig beigetragen. Es wurden ca. 800 Geräte an Braunschweiger Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Jedoch waren in den Braunschweiger Schulen bereits mehr als 3000 mobile Endgeräte (ohne die Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm) im Einsatz und konnten entsprechend für den digitalen Unterricht genutzt und an Schülerinnen und Schüler für den Distanzunterricht verliehen werden. Aus dem Sofortausstattungsprogramm wurden zusätzlich 2282 Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler beschafft.

 

Darüber hinaus ist der aktuelle Mittelabruf im Förderprogramm weder notwendiges, noch hinreichendes Kriterium für die Ermittlung der bedarfsgerechten Digitalisierung vor Ort. Z. B. verfügt die Wilhelm-Bracke-Gesamtschule bereits über eine Komplettausstattung der Schule mit WLAN und digitalen Präsentationsflächen, obwohl dort bisher keine Fördermittel des Digitalpakts r diesen Zweck in Anspruch genommen worden sind (im Rahmen des Neubaus durch den Schulträger finanziert).

 

Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Mangel für Corona-bedingten hybriden Unterricht die oftmals noch fehlenden Bandbreiten im Upstream von der Schule zum Internet darstellen, aber die hiermit verbundenen höheren laufenden Kosten für den Schulträger aus keinem der vorstehend genannten Programme gefördert werden können.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass das für Braunschweig im Förderprogramm Digitalpakt Schule bis 2024 vorgesehene maximale Fördervolumen bis 16.05.2023 vollständig beantragt werden wird und der Mittelabruf zeitgerecht erfolgt. Nach dem Mittelabruf ist sicherzustellen, dass die Zahlungen innerhalb von 2 Monaten erfolgen, da das Land der Stadt Braunschweig sonst entsprechende Zinsen in Rechnung stellt. Daher ist der Stand der Fördermittelabrufe im Jahr 2021 ein ungeeigneter Indikator, um den Status der Digitalisierung an einzelnen und insbesondere an allen Schulen eines Schulträgers beurteilen zu können. Hinzu kommt, dass viele Maßnahmen seitens des Schulträgers vorfinanziert werden.

 

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
 

Zu Frage 1:

 

Wie die Fördermittelabrufe in anderen Kommunen in Niedersachsen erfolgt sind, kann von hier nicht beurteilt werden. Eine Statistik über das Abrufverhalten der anderen niedersächsischen Kommunen liegt hier nicht vor.

 

Die Stadt Braunschweig hat bereits seit 2005 einen Medienentwicklungsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Die städtischen Schulen verfügen daher bereits über eine entsprechende Infrastruktur, die ein digitales Arbeiten in der Schule und bei vorhandenen Endgeräten auch von zu Hause ermöglicht.

 

Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung sollen insbesondere die vorhandenen Datennetze modernisiert und um WLAN als Campuslösung erweitert werden sowie die unterrichtsrelevanten Räume mit digitalen Präsentationsflächen ausgestattet werden.

 

Die Stadt Braunschweig hat mit den Maßnahmen und den einhergehend notwendigen Ausschreibungen bereits vor der Fördermittelbeantragung und Inanspruchnahme der Fördermittel begonnen. Die Beantragung der Fördermittel setzt voraus, dass ein Maßnahmenbeginn (Vergabedatum) und Maßnahmenende (letzte Rechnung) sowie das ungefähre Gesamtvolumen sowie die zu verbauenden Gegenstände benannt werden können. Die Verwendungsnachweise sind dann innerhalb von 6 Monaten nach Maßnahmenende des Bescheides beim Land geprüft (durch das RPA) vorzulegen.

 

Bereits bei den ersten großen Baumaßnahmen hat sich gezeigt, dass für die geplanten Zeiträume aufgrund von Ausführungsverzögerungen durch die beauftragten Firmen und ggf. von notwendigen Mängelbeseitigungen bzw. beanstandeten Rechnungen die Maßnahme erst später beendet werden konnte und ein Änderungsantrag für das Maßnahmenende erstellt werden musste.

 

Insbesondere da die Zahlungen der Fördermittel grundsätzlich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen und die Abgabe des Verwendungsnachweises ein entsprechendes Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule und die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das eigene RPA der Stadt voraussetzt, ist noch nicht für jede durchgeführte Maßnahme bereits ein Förderantrag gestellt worden. Zu Beginn des Förderzeitraumes konnte nur quartalsmäßig zu besonderen Zeitpunkten abgerufen werden. D. h. der Schulträger musste die Maßnahmen grundsätzlich vorfinanzieren. Insbesondere für die Datennetzmodernisierung wird – sobald die Vergabe erfolgt und ein Maßnahmenende realistisch planbar ist –, der Förderantrag gestellt. Bei Bedarf kann – sofern innerhalb der nächsten 2 Monate die Zahlungen erfolgen – ein Teilmittelabruf erfolgen (max. 95 Prozent).

 

Für die Installation von digitalen Präsentationsflächen ist aufgrund des Volumens die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für den Abruf dieser Geräte erforderlich. Da es sich bei dem Volumen um eine europaweite Vergabe handelt, konnte der Zuschlag erst im Juni 2021 erfolgen. In Absprache mit dem Lieferanten erfolgen jetzt die Umsetzungsplanungen unter Einbeziehung der örtlichen Begebenheiten und der Priorisierung der Schulen. Für jede Schule wird dann zeitgerecht der entsprechende Förderantrag bzw. die entsprechenden Förderanträge für diese Maßnahmen gestellt werden.

 

Wie dargelegt ist die Qualität des digitalen Lernens nicht unmittelbar abhängig von dem Abruf der Fördermittel.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die niedersächsischen Förderrichtlinien für die Inanspruchnahme der rund drei Millionen Euro aus den Programmen Administration und Leihgeräte für Lehrkräfte sind erst am 23.06.2021 veröffentlicht worden. Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:

 

Hilfeprogramm für Administration

 

Für die Stadt Braunschweig sind max. 1.544.617,37 Euro Fördergelder möglich. Für die Inanspruchnahme ist der gleiche Zeitplan wie für den Digitalpakt allgemein (siehe Anlage 1) vorgesehen.

 

Förderfähig sind Maßnahmen, die zwischen dem 03.06.2020 und dem Ende des Förderzeitraums des Digitalpakts Schule getätigt wurden. Ein Fördermittelantrag muss ebenfalls bis spätestens 16.05.2023 erfolgen.

 

Ab dem 3.6.2020 können Fördergelder für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT- Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden, sofern die Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit beauftragten Investitionen nach den Nummern 2.1 bis 2.7 sowie weiterer Zusatzvereinbarungen im Rahmen des Digitalpakts Schule stehen und dem Aufbau von Administrationsstrukturen diesen, d.h.

 

  • befristete Personalausgaben als Personal- oder Sachmittel für professionelle Administrations- und Support-Strukturen der Schulträger (2.8.1) und
  • pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die beim Land Niedersachsen oder bei Schulträgern angestellt sind, in Höhe von maximal 10.000 EUR einmalig pro Fachkraft. Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Bezug zu Systemen und Technologien haben, die für die zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist (2.8.2).

 

In welchem Umfang und wann diese Fördermittel abgerufen werden können, muss erst noch entsprechend geprüft werden.

 

Leihgeräte für Lehrkräfte

 

Die niedersächsische Förderrichtlinie und das zwingend zu nutzende Antragsformular sind erst am 23.06.2021 veröffentlicht worden. Eine Beantragung der Fördermittel war daher noch nicht möglich.

 

Ziel dieser Fördermaßnahme ist der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte. Hiermit soll kurzfristig ermöglicht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des Digitalpakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet.

 

r die Stadt Braunschweig sind Fördermittel i. H. v. 1.564.758 Euro vorgesehen. rderfähig ist die Beschaffung von:

 

  • Schulgebundenen mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops und Notebooks, keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme (z.B. Software für Geräteverwaltung -Mobile Device Management-) sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs

Der grundsätzliche Bedarf ist im Februar 2021 (nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung und Ankündigung der zeitnahen Veröffentlichung der Förderrichtlinien) in den Schulen bereits abgefragt worden (2611 von 3034 Lehrkräftenchten ausgestattet werden). Da die Förderrichtlinie und deren Anlagen erst jetzt vorliegen, muss der Bedarf bei den Schulen unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie und der Handlungsempfehlung für die Schulen überprüft und ggf. aktualisiert werden. Vor einer Bestellung ist das Benehmen mit den Schulen herzustellen.

 

Der Förderantrag muss bis spätestens 30.09.2021 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eingegangen sein. Die Umsetzung der Mittel und die Abrechnung gegenüber dem Land müssen bis 31.12.2021 erfolgt sein.

 

Da es sich um eine Beschaffung von persönlichen Endgeräten für Lehrkräfte handelt, und für diese Beschaffung bisher keine Ansätze im Haushalt vorhanden sind, muss die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe und Einnahme r 2021 beantragt werden. Diese Ermächtigung ist vor der Beschaffung der Geräte erforderlich. Die Vergabe- und die Lieferzeiten bei dem geplanten Volumen ist in diesem Zeitraum kaum realisierbar. Eine Fristverlängerung bis 31.03.2022 ist in begründeten Ausnahmefällen möglich und würde hier beantragt werden.

 

Aus den Handlungsempfehlungen für die Schulen ist ersichtlich, dass die Schulträger verpflichtet sind, die Administration der Geräte und Einbindung in die Infrastruktur zu gewährleisten. Sie sind nicht verpflichtet, darüberhinausgehenden Support oder die Reparatur der Geräte zu übernehmen.

 

Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler

 

Das Sofortausstattungsprogramm für die Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler i. H. von 1.494.367 ist umgesetzt worden und der Verwendungsnachweis über die Inanspruchnahme der gesamten Fördermittel ist an das Land zur abschließenden Prüfung und Auszahlung der noch ausstehenden Restmittel i. H. von 154.367,61 Euro versandt worden.

 

Es wurden u. a. 2.282 mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler (1031 Notebook, 876 iPads, 100 Android-Tablets und 275 Convertibles) mit dazugehörigem Zubehör wie Koffer, Taschen, Mäuse, Stifte beschafft.

 

Zudem wurden noch für die Erstellung von Online-Lehrinhalten bzw. den Distanzunterricht folgende Gegenstände bzw. Software für die Schulen entsprechend ihrer Bedarfsmeldungen beschafft:

 

  • Dokumentenkameras – Zur Erstellung von digitalen Unterrichtsmaterial als auch zur Benutzung der Geräte als Webcam für Konferenzen
  • GoPro, Digitalkamera – Zur Erstellung von digitalen Unterrichtsmaterials welches raumunabhängig eingesetzt und erstellt werden kann
  • Konferenzkameras und Konferenzlautsprecher – Zur Übertragung von Bild und Ton aus dem Klassenzimmer damit Schülerinnen und Schüler im Homeoffice am Unterricht (Szenario A&B) teilnehmen können.
  • Webcams und Headsets – Für den Einsatz in den Schulen – viele Lehrkräfte haben den digitalen Unterricht aus der Schule heraus an einem Schul-PC durchgeführt
  • Stativ, Kamerahalterung – Zur Anbringung von Kamera, Handy oder Tablet für die Erstellung von Lehrvideos
  • Tablet/Handy-Halterung – Halterung für die Erstellung von Lehrvideos mit dem Tablet oder Handy – Alleinstehend oder anbringen auf einem Stativ
  • Aufnahmegeräte und Mikrofone – Aufnahme von Audiodateien für die Schüler im Homeoffice (Besonders bei Grundschulen)
  • Beamer - Damit Unterrichtsräume die noch keine fest verbaute Anzeigetechnik haben, die Schülerinnen und Schüler, welche sich im Homeoffice befinden in der Klasse angezeigt und dazu geschaltet werden können.
  • Magix Video Deluxe -  Software zur Bearbeitung/Erstellung von Video und Audiodateien am Computer.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die für Braunschweig im Förderprogramm Digitalpakt Schule bis 2024 vorgesehene Fördersumme von 13,7 Mio. Euro bis zum 16.05.2023 vollständig beantragt und dann der Mittelabruf zeitgerecht erfolgen wird.



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise