Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16532
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag: Schülertransport zu Schuljahresbeginn, wiederholte Schwierigkeiten bei der Ausgabe der Sammel-Schülerzeitkarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Jens Kamphenkel, Elternvertreter für die allgemein bildenden Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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02.07.2021
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, - auch in Absprache mit der Braunschweiger Verkehrs GmbH – alle Maßnahmen zu ergreifen die erforderlich sind, den berechtigten Schülerinnen und Schüler, welche einen Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben, zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 kosten- und sanktionsfreie Fahrten in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
Weiterhin soll darauf hingewirkt werden, dass die Fahrgastkontrollen für den Schuljahresanfang bei Schülerinnen und Schülern auf das erforderliche Minimum reduziert werden und empathischer in dennoch notwendigen Kontrollen vorgegangen werden soll.
Über die beabsichtigten Schritte ist den Mitgliedern des Schulausschusses unverzüglich, vor dem Schuljahresbeginn 2021/2022, zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In einer Presseerklärung vom 22.06.21 teilt die Verwaltung mit, dass bei verspäteter Antragstellung zur Erstellung der Sammel-Schülerzeitkarten Einzelfahrschein erworben werden müssen und diese Kosten nicht erstattet werden können.
Die Mitteilung suggeriert den Verdacht, dass das übliche und erforderliche Verfahren der übergangsweisen Gültigkeit der Sammel-Schülerzeitkarte aus dem vorherigen Schuljahr im Schuljahr 2021/2022 nicht mehr zum Tragen kommt.
Es ist davon auszugehen, dass zumindest am ersten Schultag alle Schülerinnen und Schüler über keine Sammel-Schülerzeitkarte verfügen werden, denn die Verwaltung erklärt, dass die Sammel-Schülerzeitkarten bis zum Schuljahresbeginn an die Schulen verteilt und nach Schulbeginn den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt werden.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, ist dieser Zustand durchaus temporär anhaltend, was dazu führte das die Schülerinnen und Schüler, trotz Berechtigung und zeitgerechter Beantragung, durchaus mehrere Tage nicht vollumfänglich über die erforderliche Sammel-Schülerzeitkarte verfügten.
Wenn dann, wie zu Beginn des Schuljahres 2020/201, was so nach mehreren Rückmeldungen von Erziehungsberechtigten bekannt wurde, verstärkte Fahrgastkontrollen bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, dann kann es zu unberechtigten, misslichen Situationen für die Betroffenen kommen, welche es durch geeignete Maßnahmen zu verhindern gilt.
Ebenso ist anzumerken, dass auch nach eigenen Einlassungen die Stadt Braunschweig unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, Schülerinnen und Schüler, die im Stadtgebiet wohnen, unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen und für die Beförderung zur Schule auf den öffentlichen Linienverkehr angewiesen sind, heißt das, dass sie als Fahrschein die Sammel-Schülerzeitkarte der Braunschweiger Verkehrs-GmbH erhalten.
Sollte dies nicht fristgerecht für alle Schülerinnen und Schüler umsetzbar sein, sind geeignete andere Maßnahmen zu ergreifen und festzulegen, um den Bedarfen und Notwendigkeiten in der Schülerbeförderung gerecht zu werden.
gez. Jens Kamphenkel
