Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15629-03

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage von Herrn Martin Bonneberg im Stadtbezirksrat 131 vom 30.03.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Die Verwaltung hält Dach- und Fassadenbegrünung auf Grund der verschiedenen positiven ökologischen Leistungen, wie Abmilderung der städtischen Wärmeinsel, Verringerung der Feinstaubkonzentration, Verzögerung des Wasserabflusses oder Schaffung von Lebensraum für Bienen und Insekten, gerade in verdichteter Bebauung, für sinnvoll.

 

Zu Frage 1.

Die Verwaltung hat Kontakt zur Interessenvertretung von Haus-, Wohnungs- und Grundstückeigentümern aufgenommen.

Die Eigentümerschaft der Innenstadtimmobilien setzt sich aus unterschiedlichen Gruppierungen zusammen.

Bei einer Beteiligung an einem Bundesförderprogramm im Zusammenhang mit geförderten Begrünungsmaßnahmen vor einigen Jahren, konnten hauptsächlich Interessen von Eigentümern selbstbewohnter Immobilien in der Innenstadt festgestellt werden.

 

Insoweit schätzt die Verwaltung die Beteiligung an der vorgeschlagenen Genossenschaft und deren Aufgaben aus der Gruppe der Immobilieneigentümer eher geringer ein.

 

Darüber hinaus müsste im Vorfeld die rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung der Bürgergenossenschaft mit einer Ausrichtung auf Dachgärten, Photovoltaikkraftwerken und Algenzuchtanlagen genau geprüft werden. Eine entsprechende Prüfung ist aufwändig, in der Regel ist rechtlicher Beistand und wirtschaftliche Beratung hinzuziehen.

 

In Braunschweig sind keine Forschungseinrichtungen bzw. Vereine bekannt, die sich intensiv mit der Algenproduktion auf Fassaden und Dächern beschäftigen.

 

Zu Frage 2.

Die Verwaltung steht mit den genannten Stakeholdern schon in vielfältiger Weise und zu unterschiedlichsten Themen immer wieder in Kontakt.

So sind z.B. zuletzt im Rahmen der Beteiligungsworkshops zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK 2.0) viele der genannten Institutionen und Vereine eingeladen und beteiligt gewesen.

Im Rahmen dieser Workshops wurden selbstverständlich auch die Themen Dach- und Fassadenbegrünung, Flächenentsiegelung und Nachbegrünung von Freiflächen diskutiert und sind in Form von Maßnahmenblättern in das IKSK eingeflossen.

Die beteiligten Vereine, Institutionen und Initiativen haben dabei intensiven Input eingespeist. Die Vorlage für den Grundsatzbeschluss zum IKSK 2.0 wird in Kürze den Gremien vorgelegt.

r die Umsetzung des IKSK 2.0 setzt die Verwaltung begleitend natürlich ebenfalls auf die Zusammenarbeit mit den benannten Gruppen und Expertinnen und Experten.

Darüber hinaus ist die Verwaltung derzeit im Rahmen des sogenannten „Innenstadtdialoges“ schon mit dem AAI, Kunst- und Gewerbetreibenden und sonstigen Akteuren der Innenstadt in einem intensiven Dialog über die Aufwertung der Innenstadt mit Grünflächen.

Zielstellung ist hier die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, die Reduzierung von Hitzestress im Rahmen der Klimaerwärmung und die Entsiegelung von Oberflächen zur Wasserhaltung bei Starkregenereignissen.

Erste Ergebnisse sind die gerade anlaufenden Planungen zu einem Pocketpark an der Kannengießerstrasse und die beschlossenen Nachbegrünungsmaßnahmen auf und um den Schlossplatz und das ECE.

Weitere Projekte sind in Zusammenarbeit mit Sponsoren und der Übernahme von Patenschaften schon in der Überlegung.

Aktuell ist ein von Studierenden der TU initiiertes Projekt als Reallabor auf dem Hagenmarkt zu sehen, das zur Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern anregt.

Die genannten Projekte, Initiativen und Überlegungen der Verwaltung sollen als Initialzündung verstanden werden, um Private anzuregen in und an ihren jeweiligen Grundstücken und Immobilien ebenfalls tätig zu werden.

 

Zu Frage 3.

Eine Empfehlung bürgerschaftlichen Engagements kann nach derzeitigen Kenntnisstand nicht ausgesprochen werden. Bisher liegt der Verwaltung keinerlei Studie zur Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit entsprechender Algenzuchtanlagen vor.

Es ist zu vermuten, dass aufgrund der Beschaffung entsprechender Infrastruktur wie Mineralien, Kunstdünger und Energie (Heizleistung, Pumpen, Filteranlagen etc.) eine Wirtschaftlichkeit nur in geringem Umfang gegeben sein könnte.

Zur Verwertung der Algen als Tierfutter ist zu bedenken, dass eine entsprechende Produktion an enge rechtliche Vorgaben geknüpft ist.

Unklar ist weiterhin, wer die Kosten für die statische Überprüfung der in Frage kommenden Flächen vorhält und inwieweit eine wirtschaftliche Installation von Algenzuchtanlagen auf in Frage kommenden Flächen aus statischer Sicht möglich.

 

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