Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16139-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 8. Juni 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NkomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche zwei Flächen für die Errichtung weiterer Sporthallen in der Innenstadt geeignet sind und zur Verfügung stünden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Verwaltung ist das Defizit an Sporthallen seit langem bekannt. Für den Bereich „Großer Hof“ wird derzeit eine Machbarkeitsstudie entsprechend der Mitteilung zum Sachstand vom 6. März 2020 (DS 20-12971) erstellt. Das dort formulierte und einvernehmlich abgestimmte Nutzungsprogramm stellt die derzeitige Arbeitsgrundlage der Verwaltung dar. Sie enthält keine über die Musikschul- und Grundschulbedarf hinausgehende Sporthallenkapazitäten.

 

Das Grundstück „Galeria“ befindet sich in Privatbesitz. In dieser 1A Lage sollten höherwertige Nutzungen vorgesehen werden (z. B. für den Handel oder Kultur), die für eine Belebung der Innenstadt sorgen.

 

Derzeit werden verwaltungsintern in verschiedenen anderen Bereichen der Innenstadt Möglichkeiten untersucht, Sporthallen zu errichten.

 

Bei dieser Überprüfung sind vielfältige Belange der Stadtplanung, der Denkmalpflege, sowie schulfachliche, hochbauliche und wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird unaufgefordert mit konkreten Vorschlägen voraussichtlich im nächsten Halbjahr auf die Gremien zugehen.

 

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