Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16278-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
6. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 neu - Tiefgarage Eiermarkt/Erneuerung CO-Warnanlage
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen / Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 225.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand 225.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 225.000,00 €
Laut Mängelbericht des Sachverständigenbüros vom 08.03.2021 ist die vorhandene CO-Warnanlage in der Tiefgarage Eiermarkt nicht mehr einsatzbereit und somit die Personensi-cherheit nicht mehr gegeben.
Dem Betreiber der Tiefgarage Eiermarkt wurde eine Bauaufsichtsanordnung mit Datum vom 15.03.2021 zugestellt, in der die unverzügliche Erneuerung der CO-Warnanlage gefordert wird. Bis dahin ist die Tiefgarage ständig zu be- und entlüften. Die Be- und Entlüftung kann jedoch nur provisorisch Abhilfe schaffen. Je eher die neue Anlage ausgeschrieben und installiert werden kann, desto weniger zusätzliche Betriebskosten für die o.a. Be- und Entlüftung müssen aufgewendet werden.
Der Austausch der fest installierten CO-Warnanlage kostet aufgrund der vorliegenden Planung ca. 225.000 €.
Durch den eingetretenen Defekt der CO-Warnanlage ist die sachliche Notwendigkeit gegeben, die Anlage auszutauschen, um weitere Kosten der ständigen Be-und Entlüftung zu ersparen. Die zeitliche Unabweisbarkeit liegt ebenfalls vor, da die von der Bauordnung vorgeggebene Fristsetzung zum Ersatz der CO-Warnanlage bereits abgelaufen ist.
Deckungsmittel stehen auf den nachfolgend genannten Projekten zur Verfügung, die für ihren Zweck nicht mehr benötigt werden:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | 4E.210350.01.505/ 421110 | GY Raabeschule/Erweiterung G8/G9 / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 100.000 |
Minderaufwendungen | 4S.210030.00.505/ 421110 | FB 20: Global-Instand. Parkhäuser BgA/ Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 45.000 |
Minderaufwendungen | 4S.210036.00.505.213/ 421110 | FB 20: Programm Instand. Städt.Kitas/San./ Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen | 80.000 |
