Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16538
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Antragstellung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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09.07.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Einreichung eines Zuwendungsantrages mit dem Ziel, eine anteilige (90 %) Förderung von ca. 1,7 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zu erhalten, wird zugestimmt.
2. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) in Höhe von 1,9 Mio. € einschließlich des städtischen Eigenanteils (10 %) in Höhe von bis zu 200.000 € unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Förderbescheides zur Pflanzung von ca. 1 055 Bäumen und der Anlage von 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen und die zusätzliche Veranschlagung dieser Mittel im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 als Voraussetzung für eine Antragstellung wird im Vorgriff auf den Haushaltsbeschluss 2022 beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Jahren 2018 und 2019 sind aufgrund einer langanhaltenden Trockenheit in Verbindung mit sehr hohen Temperaturen über 1 000 Bäume im Stadtgebiet Braunschweigs abgestorben und mussten entfernt werden. Mit dem Absterben der Bäume sind die bekannten Wohlfahrtswirkungen für die Stadtbevölkerung sowie die stadtklimatischen und ökologischen Funktionen verloren gegangen.
Über die Möglichkeiten, einen Ersatz dieser gravierenden Baumsubstanzverluste herbeizuführen, wurde sowohl im Grünflächenausschuss als auch im Rat der Stadt mehrfach diskutiert.
Am 18.02.2020 wurde durch Beschluss des Rates (Drucksache 19-12323-02 „Baumnachpflanzungen im Braunschweiger Stadtgebiet“) die Verwaltung u. a. beauftragt, ein Konzept für den Ersatz verloren gegangener Bäume und dessen Finanzierung zu entwickeln und darüber hinaus für dessen Umsetzung sämtliche zur Verfügung stehenden zukünftigen Fördertöpfe auszuschöpfen.
Der Fachbereich Stadtgrün und Sport hat diesem Beschluss folgend kontinuierlich die Verfügbarkeit geeigneter Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen in den Blick genommen, im Februar 2021 ein interessantes Bundesförderprogramm identifiziert (Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel) und am 12.03.2021 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) eine Projektskizze eingereicht, in der die Nachpflanzung von 1 055 durch Trockenheit verloren gegangener Bäume sowie als weitere Klimaschutzmaßnahme die Anlage von 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen beschrieben wurden. Die für die Umsetzung kalkulierten Haushaltsmittel wurden in der Projektskizze mit insgesamt 2.120.812,50 € angegeben. Da die Höhe der Förderquote 90 % beträgt, beliefen sich die beantragten Bundesmittel auf 1.908.731,25 €.
Am 01.07.2021 erfolgte die Mitteilung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Aufnahme des genannten Braunschweiger Förderprojektes in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beschlossen hat.
Der Haushaltsausschuss hat für dieses Projekt eine Fördersumme von bis zu 1.700.000,00 € in Aussicht gestellt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes würden sich dementsprechend auf rund 1,9 Mio. € belaufen, der städtische Anteil entsprechend auf rund 200.000 €.
Woraus sich die Differenz zu den in der Projektskizze kalkulierten Werten ergibt, ist derzeit noch nicht bekannt.
Die weitere Verfahrensweise sieht vor, dass die ausgewählten Kommunen einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes beim BBR stellen. Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Antragsstellung die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses notwendig, um die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils nachzuweisen. Da die erste Ratssitzung nach der Sommerpause erst im Oktober stattfindet, ist nach Auffassung der Verwaltung eine gewisse Eilbedürftigkeit geboten, sodass eine Vorberatung durch den Grünflächenausschuss nicht mehr erfolgen kann, wenn ein Ratsbeschluss noch im Juli herbeizuführen ist, um dann zügig das Antragsverfahren, für das der Beschluss die Grundlage bildet, durchführen zu können.
Das Merkblatt zur Projektförderung „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Energie- und Klimafonds“ sowie die eingereichte Projektskizze sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Förderzeitraum des Projektes läuft regulär über die Jahre 2021 bis 2024, wobei die Verwaltung davon ausgeht, dass aufgrund der noch folgenden weiteren Verfahrensschritte sowie des nach Erhalt des positiven Förderbescheids notwendigerweise einzuleitenden Vergabeverfahrens im Haushaltsjahr 2021 keine Mittel benötigt werden und die ersten Umsetzungsschritte im Frühjahr 2022 erfolgen würden. Da im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport bisher keine Mittel für die Beseitigung der Trockenschäden im Baumbestand aus den Jahren 2018 und 2019 zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Gesamtmittel in Höhe von 1,9 Mio. € einschließlich des städtischen Eigenanteiles von ca. 200.000 € zusätzlich dort zu veranschlagen, wenn das Förderprojekt umgesetzt werden soll. Die anteilige (90 %) haushaltsneutrale Refinanzierung des Projektes ist durch die Vereinnahmung von Bundesfördermitteln, einen positiven Förderbescheid vorausgesetzt, gewährleistet.
Zusätzliche Personalkosten zur Umsetzung des Förderprojektes entstehen nicht. Die Umsetzung wird sichergestellt durch Bestandsbeschäftigte des Fachbereiches Stadtgrün und Sport, die ohnehin mit der Umsetzung der Konzepte zur Kompensation der durch die Haushaltskonsolidierung bei der Grünpflege in den Ortsteilen sowie der Beseitigung der Sturmschäden entstandenen Baumverluste betraut sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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462 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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