Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16538-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Der Einreichung eines Zuwendungsantrages mit dem Ziel, eine anteilige (90 %) Förderung von ca. 1,7 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zu erhalten, wird zugestimmt.

 

2. Der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) in Höhe von 1,9 Mio. € einschließlich des städtischen Eigenanteils (10 %) in Höhe von bis zu 200.000 € unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Förderbescheides zur Pflanzung von ca. 1 055 Bäumen und der Anlage von 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen (Umsetzungszeitraum 2021 - 2024) und der, wenn möglich, haushaltsneutralen Veranschlagung dieser Haushaltsmittel im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport wird als Voraussetzung für eine Antragstellung als Vorfestlegung für den Haushalt 2022/IP 2021 - 2025 zugestimmt..

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Um die Erweiterung der Beratungsfolge um den Grünflächenausschuss wurde die Verwaltung aus der Mitte des Verwaltungsausschusses heraus in seiner Sitzung am 06. Juli 2021 im Rahmen der Vorberatung der Vorlage gebeten. Auf die Eilbedürftigkeit wurde bereits in der Begründung zur Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 21-16538 hingewiesen.

 

Die rechtlich zulässige Verkürzung der Ladungsfrist für die Sondersitzung des Grünflächenausschusses im Benehmen mit dem Ausschussvorsitzenden auf einen Tag resultiert aus der vorstehend erwähnten Bitte des Verwaltungsausschusses, dem Grünflächenausschuss vor der Sitzung des Rates am 13. Juli 2021 eine Vorberatung zu ermöglichen.

 

Der unter Ziffer 2 enthaltene Beschlusstext ist inhaltlich dahingehend abgeändert worden, dass, sofern möglich, die erforderlichen Eigenmittel haushaltsneutral veranschlagt werden sollen. Ferner wich im Beschlusstext zu dieser Ziffer 2 der aufgeführte Förderzeitraum vom beantragten Förderzeitraum in der Projektskizze ab. Nunmehr soll der Förderzeitraum analog zur Projektskizze die Jahre 2021 bis 2024 umfassen, unabhängig davon, inwieweit insbesondere unter vergaberechtlichen Aspekten erste Umsetzungsschritte tatsächlich noch erfolgen und Auszahlungen geleistet werden können.

 

Unter Verweis auf die Begründung der Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 21-16538 wird der Begründungstext auf Seite 2 im zweitletzten Absatz dahingehend ergänzt, dass die erforderlichen Gesamtmittel in Höhe von 1,9 Mio. € - wenn möglich - haushaltsneutral im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport veranschlagt werden sollen.

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