Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16278-06
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag Nr. 6 sind folgende Fragen im Verwaltungsausschuss am 06. Juli 2021 gestellt worden, die zum Rat am 13. Juli 2021 beantwortet werden sollten:
1. Wer ist der Betreiber des Parkhauses und
2. warum wird dieser nicht an den Kosten beteiligt?
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1: Der Betreiber des Parkhauses ist die Contipark Parkgaragengesellschaft mbH.
Zu 2: Für alle städtischen Tiefgaragen liegt die Unterhaltung sämtlicher baulicher und betriebstechnischer Anlagen mit Ausnahme der Außenwände und des Garagendaches gemäß Betreiberverträge bis zu einem niedrigen fünfstelligen Bereich beim Betreiber der Tiefgarage. Bauunterhaltungen, die je Maßnahme höhere Kosten verursachen, trägt die Stadt.
