Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Für die Rahmenplanung im Fördergebiet „Stadtumbau – Bahnstadt“ ist die Erstellung eines Struktur- und Masterplans durch ein geeignetes Büro durchzuführen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erstellung eines Struktur- und Masterplans für die Rahmenplanung im Fördergebiet Stadtumbau Bahnstadt“ um eine Planung zum Einsatz von Fördermitteln, die gem. § 164 a BauGB überwiegend aus Städtebaufördermitteln zur Umsetzung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen finanziert werden.

 

Vorbemerkung

 

Im Rahmen des Ratsbeschlusses „Überarbeitete Programmanmeldung Stadtumbau Bahnstadt“ (Drucksache 18-09776) wurde die in der Anlage 2 aufgeführte Kosten- und Finanzierungsübersicht u. a. mit der Finanzierung eines städtebaulichen Rahmenplans beschlossen.

 

Die Bahnstadt befindet sich schwerpunktmäßig süstlich des Hauptbahnhofes und stellt derzeit ein heterogenes Gelände gezeichnet von Bahnflächen, Industrie und Gewerbe, Wohnen und Freizeitnutzungen dar.

 

Die in den nächsten Jahren aus der Nutzung fallenden oder schon heute ungenutzten Flächen der Deutschen Bahn südlich des Hauptbahnhofes bieten gemeinsam mit den Flächen des ehemaligen Hauptgüter- und Rangierbahnhofs vielfältige Chancen für die Braunschweiger Stadtentwicklung.

 

In den Jahren 2020/21 sind die Entwicklungsziele der Bahnstadt über stadtinterne Abstimmungsprozesse, vertiefende Akteursgespräche, mehrere Bürgerbeteiligungen und Ideenwerkstätten mit Fachpublikum weiter konkretisiert worden. Hierbei wurde ein Anforderungskatalog an die zukünftige Bahnstadt formuliert. Aufgabe und Ziel des nun zu entwickelnden Rahmenplans ist es, diese vielfältigen Aspekte aus den verschiedenen Beteiligungsverfahren zusammenzuführen.

 

Der zu beauftragende Planungsauftrag soll als Grundlage für weiterführende Planungsschritte (z. B. Aufstellung Bebauungsplan, Auslobung Wettbewerb, Beteiligungsverfahren) dienen und Aussagen zur städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Leitidee formulieren. Für die fachlichen Inhalte zu den Aspekten Freiraum und Verkehr werden gesonderte Auftragsvergaben erfolgen. Die erarbeiteten Inhalte der Freiraum- und Verkehrsplanung sowie die bereits erfolgte bzw. aufgestellte Grundlagenermittlung und Entwicklungsstrategie sollen im Sinne einer Gesamtrahmenplanung koordiniert und zusammengeführt werden.



 

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