Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16511-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwei-Standorte-Konzept Klinikum, Kosten und Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 30.06.2021 (DS 21-16511) wird in Abstimmung mit der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die angesprochene Darstellung auf dem Internetauftritt der Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH entspricht nicht mehr der nunmehr projektbezogenen Organisationsstruktur des Change-Prozesses „Zwei-Standorte-Konzept“, bestehend aus den drei Programmen „Strategie“, „Zentralklinik“ und „Lebensdauerverlängerung“. Die Summe von 235 Mio. EUR beschreibt ein altes, 2016 abgebrochenes Bauprojekt, welches nur einen Teil des gesamten Zwei-Standorte-Konzepts bildete. Dieses Bauprojekt ging 2017 in einem nachfolgenden Bauprojekt vollumfänglich auf. Die auf dem Internetauftritt der Städtischen Klinikums Braunschweig gGmbH genannten veralteten Informationen wurden bereits entfernt. Wie in Zeitungsberichten auch öffentlich zugänglich (z. B. Thoenes, Bettina (27.11.2020): Braunschweiger Kliniken: Millionen-Verlust durch Corona, Braunschweiger Zeitung, https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article231018788/ Braunschweiger-Klinikum-Millionen-Verlust-durch-Corona.html), entsprechen die Investitionskosten und die Projektstrukturierung für das Zwei-Standorte-Konzept den dem Rat bekannten Werten (DS 21-15404).
Das 2-Standorte-Konzept stellt die Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH vor erhebliche Herausforderungen. Hierzu werden erhebliche Eigenanstrengungen unternommen. So hat die Gesellschaft zur Teilfinanzierung des Projektes ein Ergebnisverbesserungsprogramm aufgestellt, das spätestens 2023/2024 dazu führen soll, wie in den Jahren vor 2018 ein positives Jahresabschlussergebnis zu zeigen.
Das durch die konsequente Umsetzung der Pläne zu erzielende Einsparpotenzial kann endgültig erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erreicht werden. Von Beginn an war darüber hinaus geplant, nicht mehr benötigte Grundstücke zur Erhöhung der verfügbaren Eigenmittel zu veräußern. Dies ist im Zuge der fortschreitenden Umsetzung zwischenzeitlich teilweise erfolgt. Nach Freizug des Standortes Holwedestraße ist es sinnvoll, nicht mehr genutzte Grundstücke gleichfalls zu veräußern.
Unabhängig davon steht außer Frage, dass die Krankenhausfinanzierung in ausreichendem Maß von Bund und Land sichergestellt werden muss.
Zu 2.:
Die Finanzierung des „Zwei-Standorte-Konzepts“ wird neben der Fördersumme (bisherige Festbetragsförderung) von rd. 178 Mio. EUR durch weitere Finanzierungsbausteine ergänzt. Diese bestehen aus Gesellschafterdarlehen (Experimentierklausel), Fremdfinanzierungen und Eigenmitteln. Gemäß dem Wirtschaftsplan 2021 wird dabei von insgesamt folgenden Summen ausgegangen:
Die Finanzierung erfolgt derzeit weitestgehend durch die Verwendung von Fördermitteln und Gesellschafterdarlehen und wird jährlich basierend auf der aktuellen Finanzierungssituation neu validiert, sodass sich etwaige zukünftige Änderungen ergeben können.
Zu 3.:
Der Verkauf des Standortes der Holwedestraße wurde bisher in noch keinem städtischen und/oder Gesellschaftsgremium beschlossen. Die Stadt beabsichtigt, den Standort Holwedestraße auf Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs einer adäquaten Nachnutzung zuzuführen. Ob es dazu sinnvoll sein kann, zunächst (Zwischen-)Erwerber zu fungieren, wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. | ||||||||||||||
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