Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16567-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Schutz von Mandatsträger:innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
13.07.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 10.07.2021 (21-16567) wird wie folgt Stellung genommen:
Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin das Opfer einer Straftat geworden ist oder die Befürchtung besteht, dass die Begehung einer Straftat bevorsteht, empfiehlt die Verwaltung immer die sofortige Kontaktaufnahme zur Polizei.
Die Verfolgung von Straftaten ist keine kommunale Aufgabe, sondern die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der dafür speziell ausgebildeten und ausgestatteten Polizei.
Wie aus der Anfrage deutlich wird, besteht zwischen dem Ratsherrn Rosenbaum und der Polizei Braunschweig bereits ein direkter Kontakt. Seitens der Verwaltung besteht keinerlei Zweifel daran, dass die Polizei insbesondere der Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern einen hohen Stellenwert beimisst.
