Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10587-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubauten der Brücken im Klostergang über die Wabe und über die Alte Mittelriede
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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01.09.2021
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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08.09.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a Hauptsatzung.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss
über Planungen von Brückenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss
beschlusszuständig ist.
Die beiden vorhandenen Brücken des Klostergangs über die Wabe aus dem Baujahr 1910 und über die Alte Mittelriede aus dem Baujahr 1945 sind stark geschädigt. Die Tragfähigkeit der Brücke über die Wabe ist nicht mehr gegeben, die der Alten Mittelriede eingeschränkt. Eine wirtschaftliche Instandsetzung bzw. Ertüchtigung ist auf Grund des umfänglich geschädigten Bauwerkszustandes nicht möglich. Die Brücken müssen daher durch Neubauten ersetzt werden.
Bisherige Beschlussvorlagen (19-10587, 19-10587-01) wurden aufgrund bestehender Aufklärungsbedarfe nicht beschlossen.
Stadtbezirksrat 112
Der Stadtbezirksrat 112 hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 die Drucksache 19-10587 beraten und folgenden Beschlusstext einstimmig (13/0/0) beschlossen:
„Der Bezirksrat sieht sich nicht in der Lage, über die Beschlussvorlage abzustimmen und bittet die Verwaltung, einen Ortstermin vor der kommenden Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses unter Beteiligung des Stadtheimat- und des Ortsteilheimatpflegers vorzuschlagen und anzuberaumen.“
Ortstermin mit dem Stadtbezirksrat 112
Im Ortstermin am 03.06.2019 mit Vertretern des Stadtbezirksrates 112, dem Heimatpfleger, dem Stadtheimatpfleger wurde vom Grundsatz erkannt, dass aufgrund des baulichen Zustandes die beiden östlichen Brücken erneuert werden müssen. Der Bedarf der Erneuerung der westlichen Brücke (Mittelriede) wurde auf Grund des Zustandes, der hohen Kosten und des Ziels der Einsparung von Haushaltsmitteln als entbehrlich angesehen. Die Notwendigkeit der Feuerwehrzufahrt aus Richtung Riddagshäuser Weg wurde in Frage gestellt.
Planungs- und Umweltausschuss
Die Beschlussvorlage 19-10587-01 wurde am 12.06.2019 vom Planungs- und Umweltausschuss (PlUA) zurückgestellt. Es wurde sich darauf verständigt, einen Ortstermin des PlUA unter Einbindung des Stadtbezirksrates 112 und der Feuerwehr stattfinden zu lassen.
Weiterführende Prüfungen
In Vorbereitung auf einen Ortstermin wurden Optionen für eine Feuerwehrzufahrt zum Klostergut überprüft: I. Zufahrt durch den historischen Torbogen, II. Zufahrt über die Klostergärtnerei und III. Zufahrt über den Riddagshäuser Weg. Für die Umfahrung über die Klostergärtnerei hatten Gespräche mit dem Eigentümer und dem Pächter stattgefunden.
Zwischenzeitlich hat die Feuerwehr mitgeteilt, dass die Nutzung des Klosterganges aus Richtung Riddagshäuser Weg aufgrund der Bahnübergänge in der Anfahrt als Hauptanfahrt
(1. Zufahrt) zum Klostergelände nicht geeignet wäre. Die Hauptzufahrt ist und bleibt durch den historischen Torbogen, auch wenn dieser nicht vollumfänglich den baulichen Anforderungen für Feuerwehrzufahrten entspricht.
Die Zufahrtmöglichkeit über den Riddagshäuser Weg hat unter diesem Gesichtspunkt nur die Option der 2. Zufahrt, so wie es bisher auch der Fall war.
Auch wurde die Option einer 2. Feuerwehrzufahrt über das Gelände der Klostergärtnerei ausführlich erörtert. Diese ist technisch möglich, hierfür müssten jedoch vorab Umbaumaßnahmen auf dem Privatgrundstück umgesetzt und entsprechende Nutzungsverträge geschlossen werden, die einen angemessenen Ausgleich für diese Option hätten regeln müssen. Diese müssten auch die Tatsache würdigen, dass die Flächen dort dann dauerhaft für die eventuelle Feuerwehrüberfahrt freigehalten werden müssten, was die Nutzungsmöglichkeiten deutlich einschränkt. Nachdem klar war, dass das Thema
1. Feuerwehrzufahrt nichts mehr mit dem Brückenbau im Klostergang zu tun hat, wurden die Überlegungen zur Feuerwehrzufahrt über die Klostergärtnerei im Rahmen der Brückenplanungen nicht weiterverfolgt. Sie können aber unabhängig von den Brückenplanungen grundsätzlich jederzeit wieder aufgenommen werden.
Ortstermin mit Vertretern des PlUA, der Stadtbezirksräte 112 und 120, dem Förderverein Riddagshausen, dem Heimatpfleger Riddagshausen, Anwohnerinnen und Anwohnern
Pandemiebedingt konnte der Ortstermin erst am 07.07.2021 stattfinden.
Nach der Einführung ins Thema und der technischen und wirtschaftlichen Darstellung durch die Verwaltung wurden folgende Themen besprochen:
-Überfahrbarkeit der bestehenden Brücken
-Mögliche Baustellenzufahrten
-Projektkosten
-Alter und Zustand der bestehenden Brücken
-Feuerwehrzufahrten
-Nutzung der Zuwegung Klostergang durch den FB 67 und den Pächter
-Notwendigkeit die Brücken für eine Überfahrung zu ertüchtigen
-Baustelleneinrichtungsflächen
-Baustellenbeschickung
-Eingriff in die Natur
-Bauzeiten
Nach einer ausführlichen Diskussion konnten sich die anwesenden Vertreter aus Politik, Verwaltung und die weiteren Teilnehmer auf folgenden Vorschlag einigen:
- Die Brücke über die Wabe und die Alte Mittelriede werden neu gebaut.
- Die Baustellenzufahrt ist, soweit lastmäßig möglich, über den Riddagshäuser Weg und die Brücke über die Mittelriede, mit möglichst kleinen Fahrzeugen, durchzuführen. Sofern die Lasten zu hoch sind, ist der Weg über die Ebertallee und durch den Torbogen zu den Brücken im Klostergang zu nehmen.
- Sofern Transporte für die Brücken zu schwer und für die Durchfahrt durch den Torbogen zu groß sind, ist eine mögliche Umfahrung über das Gelände der Klostergärtnerei erneut zu prüfen.
- Die Brücke über die Mittelriede bleibt wie im Bestand erhalten. Es werden für diese Brücke somit keine Instandsetzungsarbeiten oder Verstärkungen und auch kein Neubau umgesetzt.
Brückenplanung:
Für die konstruktive Beschreibung der beiden Brücken wird auf die Beschlussvorlage
19-10587 verwiesen.
Abweichend zur ursprünglichen Planung ist die Brücke über die Alte Mittelriede mit einer Nutzbreite von 4,00 m, anstatt der 2019 geplanten Nutzbreite von 3,80 m, geplant. Lediglich zwischen den historischen Radabweisern am westliche Brückenende gibt es eine punktuelle Abweichung der Nutzbreite von der ERA um beidseitig je ca. 20 cm am Fuß der Radabweiser. Durch den Wiedereinbau der Radabweiser an der neuen Brücke wird deren historische Funktion und Gestaltung wieder erkennbar. Weiterhin ist die Brücke, um möglichst viel Baubestand zu erhalten, in der jetzt vorliegenden Entwurfsplanung gegenüber der von 2019 um ca. 1 m nach Südosten verschoben.
Finanzen:
Für die Baumaßnahmen standen in den Projekten Planungs- und Baumittel in folgenden Höhen zur Verfügung:
Brücke über die Wabe 5E.660117 650.000 €
Brücke über die Alte Mittelriede 5E.660103 490.000 €
Brücke über die Mittelriede 5E.660147 600.000 €
Summe Haushaltsmittel insgesamt im IP 1.740.000 €
Aktuelle Kosten auf Basis der Kostenschätzung:
- Bereits ausgeführte Planungs- und Ingenieurleistungen der drei Brücken 135.000 €
- Kostenschätzung Brücke über die Wabe 721.000 €
- Kostenschätzung Brücke über die Alte Mittelriede 570.000 €
Summe 1.426.000 €
Somit werden nach derzeitigem Stand von den obigen Haushaltsansätzen und den obigen Kostenschätzungen (1.740.000 € – 1.426.000 €) 314.000 € voraussichtlich nicht benötigt.
Es liegt noch keine gesamte Kostenberechnung für den Neubau der beiden neu zu bauenden Brücken vor. Das Planungsbüro erarbeitet zurzeit einen Bauablaufplan mit den im Ortstermin abgestimmten Randbedingungen für die Baustellenlogistik. Zudem muss für die Brücke über die Alte Mittelriede das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden, da diese Ingenieurleistungen bis zum Ortstermin zurückgestellt wurden.
Die endgültige Kostenberechnung wird in der Vorlage für den Kostenfeststellungsbeschluss im Bauausschuss dargestellt werden. In dieser Vorlage wird auch die geplante Bauzeit kommuniziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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983,1 kB
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