Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16603-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernährungsrat für BraunschweigÄnderungsantrag zur Vorlage 21-16603
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.07.2021
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22.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird gebeten, dem Beispiel anderer Städte (z.B. Köln, Hannover, Oldenburg) folgend die Bereitschaft zur Gründung eines Braunschweiger Ernährungsrates bei den relevanten Akteuren aus Landwirtschaft, Handel, Gastronomie, Politik, Wissenschaft, Umweltverbänden, Zivilgesellschaft etc. zu ermitteln und ggf. die Gründung eines solches Ernährungsrates im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten beratend und koordinierend zu unterstützen.
2. Ggf. soll die Verwaltung gemeinsam mit den oben genannten Akteuren ein Konzept für die Arbeit eines Braunschweiger Ernährungsrates erarbeiten, in dem Fragen der Mitgliedschaft, der Ziele, der Kompetenzen, der inhaltlichen Zuständigkeiten, der Rolle, die die Verwaltung in einem Ernährungsrat spielen kann bzw. soll, und der Modalitäten der Zusammenarbeit (Geschäftsordnung) entwickelt und niedergelegt werden.
3. Dabei ist auch zu klären, ob und inwieweit ein solcher Ernährungsrat entweder von Beginn an als regionales Projekt z.B. unter Einbeziehung des Regionalverbands Großraum Braunschweig definiert werden kann oder ob es zumindest möglich und sinnvoll ist, den Ernährungsrat auf regionale Akteure auszuweiten.
4. Im Austausch mit anderen Kommunen, die bereits Ernährungsräte eingerichtet haben, und in Abstimmung mit den Akteuren, die bereit sind, sich in einem Braunschweiger Ernährungsrat zu beteiligen, ermittelt die Verwaltung die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen und macht ggf. einen Vorschlag zur Ausstattung eines Braunschweiger Ernährungsrat im Hinblick auf Personal- und Sachkosten.
5. Die Verwaltung prüft, ob in der Gründungsphase und/oder für die operative Arbeit eines Ernährungsrats Fördermittel eingeworben werden können.
6. Über erste Ergebnisse wird den zuständigen Gremien des Rates im ersten Quartal 2022 Bericht erstattet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Zeit gründen immer mehr Städte sog. Ernährungsräte, die relevante Akteure aus den Bereichen Lebensmittelproduktion, -vermarktung und -verarbeitung an einen Tisch bringen sollen, um auch in diesem Sektor einen positiven Effekt für Umwelt- und Klimaschutz zu generieren. Zu den Zielen eines solchen Ernährungsrat heißt es z.B.auf den Internetseiten des Ernährungsrats Oldenburg:
"Ziel des Ernährungsrates ist es, den Themen Ernährung und Landwirtschaft und den damit zusammenhängenden Fragen zu Gesundheit, Tierwohl, Umwelt und Klimaschutz, Regionalität & Saisonalität, sozialer und globaler Gerechtigkeit mehr öffentliche Aufmerksamkeit und politisches Gewicht zu verleihen. Eine ökonomisch, ökologisch und soziale Lebensmittelversorgung und ein zukunftsfähiges, lokales Ernährungssystem hilft der städtischen Entwicklung, verbessert die Lebensqualität der Oldenburger Bürger*innen und schont die Umwelt" (Quelle: ernaehrungsrat-oldenburg.de).
Aus unserer Sicht könnte ein Ernährungsrat auch für die Stadt Braunschweig positive Akzente setzen, z.B. durch eine Stärkung lokaler Produkte (Erzeugung, Verarbeitung, Marketing, Verkauf), durch die Schaffung einer größeren Bewusstseins für den Wert von gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und durch konkrete Maßnahmen im Bereich Urban Gardening. Ein solcher Ernährungsrat muss aus unserer Sicht von einer breiten zivilgesellschaftlichen Basis getragen werden und kann nicht alleine durch die Verwaltung vorbereitet, gegründet und organisiert werden.
Die Verwaltung kann aber sehr wohl die Initiative ergreifen und einen ersten Impuls setzen, indem die relevanten Akteuren zusammengebracht werden und so gemeinsam überlegen können, wie ein Braunschweiger Ernährungsrat konkret ausgestaltet werden soll. Ob und inwieweit die Verwaltung selbst in den später zu gründenden Ernährungsrat eingebunden werden soll und kann, ist im Verlauf des Prozesses zu klären.
