Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16628
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 'BS 1' an der Autobahnausfahrt BS Melverode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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08.09.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.09.2021
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus
§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.
Projektbeschreibung
Das Bauwerk aus dem Jahr 1966 überführt die Kreisstraße 29 über die Bundesstraße 4 und die zwischen den Fahrbahnen liegende zweigleisige Straßenbahnstrecke. Die Untersuchung des Bauwerks durch Nachrechnung ergab, dass die an das Bauwerk gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllt werden.
Das Bauwerk ist durch einen Neubau zu ersetzen, da gemäß „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Bauwerken, die mit vergüteten, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden" kein rechnerisches Ankündigungsverhalten nachgewiesen werden konnte. Somit kann es jederzeit zu einem plötzlichen Versagen kommen. Das Bauwerk muss daher umgehend durch ein neues ersetzt werden.
Verfahren
Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, dessen Durchführung am 2. Juli 2020 bei der Stadt Braunschweig beantragt worden ist. Die Stadt Braunschweig nimmt als kreisfreie Stadt die Aufgabe der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Gemeinde- und Kreisstraßen wahr. Die Stadt Braunschweig ist in diesem Fall als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt aber zugleich auch entscheidende Behörde. Vorhabenträgerin ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 20. Juli 2020 formell eingeleitet. Die Pläne haben nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Braunschweiger Zeitung in der Zeit vom 27. Juli bis zum 26. August 2020 öffentlich ausgelegen. Die Frist zum Vorbringen von Einwendungen endete am 9. September 2020
Die Planunterlagen standen und stehen öffentlich einsehbar im Internet unter www.braunschweig.de/planfeststellung zur Verfügung.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle gegen das Bauvorhaben vorgebrachten Einwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abgewogen. In die Abwägung wurden alle wesentlichen Aspekte, d. h. gesetzliche Vorgaben, das Gemeinwohl und die Interessen Einzelner einbezogen.
Das jeweilige Ergebnis dieser Abwägungen ist im beigefügten Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses dokumentiert und begründet.
Im Anhörungsverfahren wurde auf eine Erörterung verzichtet. In den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben geltend gemacht. Stellungnahmen und/oder Einwendungen von Privatpersonen liegen nicht vor. Daher wurde nach § 17a Abs.1 FStrG in Verbindung mit dem § 73 Abs.6 S. 6 VwVfG auf einen Erörterungstermin verzichtet. Darüber wurden die TöB mit Schreiben vom 26. Januar 2021 informiert und gebeten bis zum 12. Februar 2021 mitzuteilen, ob sie Einwände gegen diese Vorgehensweise geltend machen. Gegen dieses Vorgehen gab es seitens der TöB keine Bedenken.
Im weiteren Verfahrensablauf ist nunmehr der Planfeststellungsbeschluss zu fassen.
Weiterer Verfahrensablauf
Der weitere Verfahrensablauf für das Planfeststellungsverfahren ist wie folgt vorgesehen:
• 27. September 2021
Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
• 4. bis 18. Oktober 2021
Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
• 19. November 2021 Ende der Rechtsmittelfrist
• 19. November 2021 bis 18. November 2031
Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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307,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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29,9 MB
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