Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16665

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Abgrenzung zwischen Gehweg und Radwegen wird bei Umbaumaßnahmen, Instandsetzungen und Radwegverbreiterungen im Bestand aus Begrenzungsstreifen in Form von Noppensteinen mit Rundkopf (Anlage 2) hergestellt“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sichr diese planerische Grundsatzentscheidung aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung, da diese straßenplanerische Grundsatzentscheidung überbezirkliche Bedeutung hat.

 

Ziel

 

r künftige Umbaumaßnahmen, Instandsetzungen und Verbreiterungen von Radwegen im Bestand gilt es, eine einheitliche Lösung für den Begrenzungsstreifen zwischen Gehweg und Radweg zu definieren. Dieser Begrenzungsstreifen hat im wesentlichen drei Aufgaben:

 

-          Personen mit Sehbehinderung soll mithilfe des optischen Kontrastes (z. B. weißer Platte) verdeutlicht werden, dass jenseits dieses Trennstreifens der Gehweg endet und der Radweg beginnt.

-          Weiterhin soll blinden Personen mithilfe einer taktilen Oberfläche ebenfalls verdeutlicht werden, dass jenseits dieses Streifens der Gehweg endet.

-          Zudem soll Radfahrenden optisch die Grenze des Radweges deutlich gemacht werden. Gleichzeitig ist es das Ziel, durch die bauliche Ausgestaltung ein regelwidriges Überfahren dieses Trennstreifens hin zum Gehweg durch Radfahrende so unattraktiv wie möglich zu gestalten, ohne dabei die Sicherheit der Radfahrenden zu gefährden.

 

Eine Differenzierung erfolgt zwischen Baumaßnahmen im Bestand und dem Neubau von Radwegen. Diese Beschlussvorlage thematisiert ausschließlich Baumaßnahmen im Bestand. Für den Neubau sind komplexere Abwägungen erforderlich (z. B. auch sogenannte geschützte Radwege), die jedoch für Baumaßnahmen im Bestand ausgeschlossen werden. Das begründet sich u. a. aus dem hohen Anpassungsaufwand bei grundlegenden Umbauten und aus der Entwässerungsthematik. Auch eine sicherheitstechnische Einschätzung anderer Arten von Begrenzungsstreifenr den Neubau erfolgt separat.

 

Anlass

 

Der Anlass ergibt sich u. a. aus dem vom Rat beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“. Damit dem darin genannten „Ziel 3: Radwege sicherer und komfortabler machen“ entsprochen werden kann, soll im Rahmen der Maßnahme 6 ein Qualitätsstandard für die bauliche Trennung der Radwege zum Gehweg gesetzt werden.

 

sungsansatz

 

r Baumaßnahmen im Bestand bestehen verschiedene Grundstrukturen der Abtrennung durch taktil und optisch wahrnehmbare Bregrenzungsstreifen, von denen die aus Sicht der Veraltung sinnvollsten Möglichkeiten mit deren Vor- und Nachteilen in folgender Tabelle stichpunktartig dargestellt sind. Eine Sturzgefahr für Radfahrende beim Überfahren ist bei allen Formen minimal. Der Trennstreifen hat immer eine durchgehende Breite von 30 Zentimetern.

 

Grundstrukturen

Vorteile

Nachteile

Trennstreifen aus

Kleinpflaster

-gute Integration ins Stadtbild

-keine eindeutige, standardisierte Ertastbarkeit gewährleistet

-eindeutige optische Erkennbarkeit, vor allem für Sehbehinderte, nur bei wenigen Materialkombinationen gewährleistet

-beim Überfahren geringere Wahrnehmbarkeit

-Einwuchs von Unkraut, daher hoher Unterhaltungsaufwand

-kostenintensive Natursteine

Rillensteine

-Ertastbarkeit vorhanden

-gut kontrastierte Oberfläche[1]

-nach Richtlinienlage wegen der Verwechselungsgefahr von taktilen Leiteinrichtungen für Blinde nicht zulässig

-schnellere Verschmutzung der Rillen möglich

-geminderte Ertastbarkeit ggü. Steinen mit Kegelstumpf oder Noppe

-beim Überfahren geringere Wahrnehmung

Steine mit

Kegelstumpfnoppe

(30 x 30 cm)

Anlage 1

-Ertastbarkeit vorhanden

-gut kontrastierte Oberfläche1

-beim Überfahren

wahrnehmbar

 

Steine mit

Noppenrundkopf

(30 x 30 cm)

Anlage 2

-gute Ertastbarkeit vorhanden

-gut kontrastierte Oberfläche1

-beim Überfahren deutlich

wahrnehmbar

 

 

 

Probestrecke

 

In der Theodor-Heuss-Straße wurde eine ca. 30 m lange Teststrecke mit zwei verschiedenen Noppensteinen hergestellt. In einem Ortstermin mit Vertretern des Behindertenbeirates Braunschweig e. V. und der Fahrradverbände wurde dort die eingebaute Rad-Gehwegtrennung begutachtet, getestet und diskutiert. Im Ergebnis ist diese Art der Trennung, vor allem des Noppensteins mit Rundkopf, von allen Teilnehmern als eine gute Lösung erkannt worden. Für die Sehbehinderten ist sie gut erkennbar, für nicht Sehende gut ertastbar und für die Fahrradfahrenden sehr deutlich spür- und erkennbar, aber nicht sturzgefährdend. Die Fahrradverbände sehen diese Lösung der Trennung als eine gute Lösung an, allerdings nur für Bauen im Bestand.

 

r gestalterisch besonders sensible, insbesondere historisch geprägte Stadträume bleibt die Option bestehen, individuelle Lösungen zur Erreichung der gleichen Wirkung zu finden. Solche Planungen werden dann dem PlUA bzw. dem zuständigen Stadtbezirksrat separat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Kurzfristig geplante Baumaßnahmen mit dem neuen Trennstreifen

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses soll für kurzfristig anstehende Radwegplanungen im Bestand der taktile Trennstreifen in Form von Noppensteinen mit Rundkopf geplant und gebaut werden, u. a.:

 

-          Hamburger Straße (Ausbaulänge ca. 430 m)

-          Kurt-Schumacher-Straße (Ausbaulänge ca. 200 m)

-          Uferstraße/Feuerwehrstraße (Ausbaulänge ca. 1250 m)

 

 


[1] Ggf. gemäß DIN 32975 in Kombination mit umliegendem, anthrazitfarbenen Begleitstein

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise