Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16510-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„1. Die Verwaltung wird beauftragt die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 wie nachfolgend ausgeführt fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig entsprechend der Novellierung des Bundes­klimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es soll angestrebt werden, bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 % gegenüber 1990 sowie eine Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

 

 

2. Als prioritär umzusetzende Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2.0 sollen zunächst folgende Maßnahmen ausgeplant und weiterverfolgt werden:

 

 •Klimaschutz in Braunschweig organisatorisch, strukturell und personell stärken

•Klimaschutz in Braunschweig finanziell stärken und steuern

•Klimaneutrale Verwaltung (inkl. Beteiligungsgesellschaften) bis 2030

•Klimafreundliche/-neutrale Mitarbeiter*innenmobilität

•Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten

•Prüfung der Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030“

•Prüfung der Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe

•Erzeugung klimafreundlicher Fernwärme

•Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

•Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft

•Solarstrom im gesamten Stadtgebiet ausbauen und fördern

•Initiierung einer Allianz „Jobmotor Energiewende“

•Klimagerechte Baulandentwicklung

•Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand

•Ausbau der Braunschweiger Energieberatung

•Reduzierung des fossilen motorisierten Individualverkehrs

•Stärkung des ÖPNV

•Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs

•Schaffung eines Nachhaltigkeitszentrums

•Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten

 

 


 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die ersten konzeptionellen Maßnahmen zwingend erforderlichen Personalbedarfe im Fachbereich 68 im Umfang von 3,5 Stellen in den Stellenplan 2022 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen. Um eine möglichst schnelle Umsetzung der prioritären Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, diese Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Besetzung freizugeben.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beim Konvertieren und Einstellen der Anlage 3 in das Ratsinformationssystem ist leider nicht das vollständige pdf-Dokument übertragen worden. Diese Anlage 3 liegt in der vollständigen Fassung dieser Ergänzungsvorlage bei.
 

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Anlagen

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