Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Den nachfolgend aufgeführten Trägern der freien Jugendhilfe werden aus den auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.05 - Zuschüsse/ Beratungsstellen u. a. - veranschlagten Mitteln für 2021 folgende Zuwendungen gewährt.

 

1.1   DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und

 Alleinerziehende       75.906,17 €

 

1.2  Verband alleinstehender Mütter und Väter,

       Ortsverband Braunschweig e. V.       3.893,65 €

 

1.3  Mütterzentrum Braunschweig e. V.     91.757,43 €

 

1.4  Jugendberatung Mondo X      66.044,17 €

 

1.5  Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Braunschweig

       e. V.         11.874,55 €

 

  1. Der institutionelle Zuschuss an den Verein "Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V" (BEJ) wird folgendermaßen zweckgebunden: Die auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.04 - Zuschüsse/Erzieh. Beratungsstelle - veranschlagten Mittel werden im Rahmen der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von insgesamt bis zu 1.917.066,14 € für das Jahr 2021 gewährt. Auf die "Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunschweig und dem BEJ" wird an dieser Stelle verwiesen.

 

  1. Dem Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V. und Remenhof gGmbH wird aus den veranschlagten Mitteln für 2021 eine Zuwendung in Höhe von 420.000 € auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3650.01.06 gewährt. Die Aufteilung der Mittel wird in Absprache mit den Verbundpartnern vorgenommen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 Haushaltsmittel auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.05 für die Gewährung von Zuwendungen allgemein bereitgestellt. Für die Aufteilung dieser Zuwendungsmittel auf die einzelnen Jugendhilfeträger ist die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.

 

Angaben zu den Tätigkeitsbereichen der Vereine, zu ihrer Finanzierung sowie zu der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlages für 2021 können aus den Anlagen 1/1 bis 1/5 entnommen werden.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 für den Verein „Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V.“ (BEJ) Mittel auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.04 bereitgestellt. Für die Aufteilung dieser Mittel auf die bezuschussten Tätigkeitsbereiche des Vereines (Erziehungsberatung und Jugendberatung) ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Angaben zu diesem Verein und seinen Tätigkeitsbereichen, zur Finanzierung sowie zu der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlages können aus der Anlage 2 entnommen werden.

 

  1. Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 für den Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V. und Remenhof gGmbH Mittel auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3650.01.06 bereitgestellt. Informationen hierzu finden sich in der Anlage 3 wieder.

 

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Anlagen

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